- Hilfecenter

Finanzierung

Gründung & Übernahme

Die Finanzierungsanfrage und die damit verbundene Finanzberatung sind für Sie vollkommen kostenlos. 

Ja, es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für Heilberufe. Besonders Gründungen und Übernahmen haben in der Regel sehr gute Chancen auf beispielsweise Förderungen der KfW.

Wir arbeiten mit nahezu allen gängigen Förderbanken zusammen. Dazu gehören u.a regionale Förderbanken, wie die L-Bank (Baden-Württemberg), die LfA (Bayern) und die NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen) und die bundesweit tätige KfW Bank.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, mit einem unserer Finanzierungsberater zu sprechen. Der einfachste und schnellste Weg ist, wenn Sie Ihre Finanzierungsanfrage direkt über fleming.de/finanzierung-anfragen stellen. Alternativ können Sie über fleming.de/kundenberatung den Finanzierungsberater in Ihrer Region kontaktieren.

Nein, derzeit bieten wir ausschließlich Finanzierungen für Praxen innerhalb Deutschlands an. 

Grundsätzlich müssen Sie bei Fleming die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Finanzierung erhalten zu können:

  • Volljährig
  • Arbeitserlaubnis in Deutschland

Ein Kassensitz ist nicht zwingend notwendig.

Nein, das Stellen einer Finanzierungsanfrage ist nicht verbindlich. Verbindlichkeiten entstehen erst dann, wenn unser Finanzierungsberater gemeinsam mit Ihnen einen Finanzierungsantrag bei der Bank stellt.

Nein, das Stellen einer Finanzierungsanfrage hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Schufa. 

Um die Vergabe des Darlehens und die damit für die Bank verbundenen Risiken abzusichern, wird die Hereinnahme von Sicherheiten benötigt. Diese variieren je nach Vorhaben und Finanzierungshöhe. Übliche Sicherheiten sind: 

  • Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme
  • Bürgschaften

Bei Fleming erhalten Sie ganz einfach einen persönlichen Link, über den Sie alle benötigten Dokumente hochladen können. Die Dokumente können so direkt von Ihrem Finanzierungsberater geprüft werden und Sie haben stets im Blick, welche Unterlagen noch fehlen.

Die Selbstauskunft wird bei Fleming online ausgefüllt. Sie erhalten den Link zum Ausfüllen der Selbstauskunft per E-Mail, nachdem Sie mit einem unserer Finanzierungsberater über Ihr Vorhaben gesprochen haben. 

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht und die Selbstauskunft vollständig ausgefüllt haben, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den Finanzierungsantrag. Sobald Sie diesen geprüft und unterzeichnet haben, können Sie damit rechnen, dass die Finanzierung innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeschlossen werden kann. 

Praxis-DirektKredit

Nachdem Sie den Praxis-DirektKredit angefragt haben, erhalten Sie direkt im Anschluss den Finanzierungsantrag zur Unterschrift und können die benötigten Dokumente hochladen. Wurden alle Dokumente erfolgreich hochgeladen, werden diese geprüft und das Geld innerhalb von 2 – 3 Werktagen ausgezahlt.

Der Praxis-DirektKredit richtet sich in erster Linie an Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten, deren Praxis bereits seit mindestens 2 Jahren besteht und sich in Deutschland befindet. 

Ihre Praxis muss für den Praxis-DirektKredit seit mindestens 2 Jahren bestehen.

Für den Praxis-DirektKredit sind Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten möglich. 

Im Rahmen des Praxis-DirektKredits können Kreditsummen zwischen 20.000 € und 100.000 € angefragt werden.

Nein, als Gründer empfehlen wir Ihnen unsere Praxisfinanzierung. Hier können höhere Kreditsummen angefragt und auch die Beantragung von Förderungen für die Gründung mit unseren Finanzierungsberatern abgestimmt werden.

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Je nach Anwendungsfall wird für den Praxis-DirektKredit eine Auswahl der folgenden Dokumente benötigt:

  • BWA des vergangenen Geschäftsjahres inkl. SuSa
  • BWA des aktuellen Geschäftsjahres inkl. SuSa
  • Jahresabschluss oder EÜR von zwei Jahren
  • Letzter und vorletzter Steuerbescheid
  • Personalausweis
  • Approbationsurkunde bzw. Urkunde über Staatliches Examen

Betriebsmittel

Ja, auch ein Betriebsmittelkredit kann die Anforderungen für eine Förderung erfüllen.

Ein Betriebsmittelkredit in der Arztpraxis dient dazu, laufende Kosten zu decken und die Liquidität sicherzustellen. Damit können unter anderem Gehälter für Angestellte, Miete und Nebenkosten für die Praxisräume sowie Verbrauchsmaterialien wie Spritzen oder Verbände finanziert werden. Auch Ausgaben für Marketing, Versicherungen, Leasingraten oder Fort- und Weiterbildungen lassen sich darüber abdecken. Der Kredit eignet sich also ideal, um den täglichen Praxisbetrieb reibungslos aufrechtzuerhalten – größere Anschaffungen oder Investitionen sind hingegen typischerweise über einen Investitionskredit zu finanzieren.

Geräte & Ausstattung

Bei Fleming bieten wir Ihnen immer tagesaktuelle Konditionen an. Um eine Einschätzung Ihrer Konditionen zu erhalten, füllen Sie in unserer Strecke die Angaben aus. Dort wird Ihnen dann eine Indikation der Zinsen gezeigt.

Selbstverständlich können Sie über Fleming auch gebrauchte Geräte finanzieren.

Umschuldung

Ja, Sie können mit Fleming ganz einfach ein Umschuldung durchführen. Je nach Kreditsumme kann die Umschuldung über eine klassische Finanzierung oder bei geringeren Summen über den noch schnelleren Praxis-DirektKredit erfolgen.

Ggf. verlangt Ihre bisherige Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dies prüfen wir gern individuell.

Generell können alle Kredite umgeschuldet werden. Bei Kontoüberziehungen ist es empfehlenswert, die Umschuldung so früh wie möglich durchzuführen.

Leasing

Ja, Fleming bietet auch das Leasing von Geräten an. Wählen Sie in unserer Anfragestrecke dafür den Anwendungsfall „Geräte und Ausstattung“ aus. Daraufhin erscheint die Auswahlmöglichkeit „Gewünschte Finanzierungsart“. Dort können Sie zwischen Leasing, Kredit und Mietkauf wählen.

Grundsätzlich können Sie über Fleming alle Gegenstände (Ausstattung, Technik, Pkw und medizinische Geräte) leasen. 

Nein, stellen Sie Ihre Anfrage ganz einfach mit einer der beiden Optionen. Daraufhin klären unsere Finanzierungsexperten in jedem Fall die für Sie optimale Art der Finanzierung.

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