
Finanzierung beim Branchenspezialisten

Attraktive Konditionen und Nutzung von Förderkrediten

Sicherer und
Digitaler Prozess

Zügige Auszahlung
von Krediten
Sie möchten sich selbstverwirklichen und stehen vor einer Praxisübernahme oder -Gründung? Sie leiten bereits Ihre eigene Praxis und stehen vor einer Praxiserweiterung, die eine zusätzliche Investition benötigt und Ihre Praxiszeiten sind durch Behandlung von Patienten, Dokumentation oder Diagnosen geprägt?
Damit der Schritt zur erfolgreichen Praxisniederlassung oder Praxiserweiterung gelingt, haben wir bei Fleming moderne, digitale Lösungen für die Praxisfinanzierung geschaffen.
Für Ihre Sicherheit









Praxisfinanzierung –
Der richtige Partner für Ihr Vorhaben
Papierkram hin- und herschieben, Formulare einreichen und aufwendige Bankbesuche sind passé.
Fleming bietet Ihnen den Zugang zur sicheren und einfachen Praxisfinanzierung mit attraktiven Konditionen.
Bei Fleming fragen Sie einfach online eine Praxisfinanzierung an und erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung über die Finanzierbarkeit. Ob ein klassischer Praxiskredit für Praxiskauf, Praxisübernahme, Praxiserweiterung oder Praxisimmobilie.
Bei Fleming erhalten Sie ein auf Heilberufe zugeschnittenes Angebot.
„Die Zeiten aufwendiger Bankbesuche sind vorbei.“
Der Fleming-Prozess

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Praxisübernahme und Praxisgründung,
was ist der Unterschied?
Praxisgründung
Eine Arzt- oder Zahnarztpraxis ganz nach den eigenen Vorstellungen aufzubauen ist für viele natürlich der absolute Traum. Sie können den Standort frei wählen, alles eigenständig planen und einrichten.
Einer Neugründung steht jedoch nicht selten die begrenzte Zahl an verfügbaren Kassensitzen im Wege, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) pro Standort und Region für eine Fachrichtung erlaubt werden. Hinzu kommt bei Neugründungen immer die Herausforderung, erst einmal einen komplett neuen Patientenstamm aufzubauen.
Das muss jedoch kein Nachteil sein und kann sich später sogar mehr als auszahlen. Etwa dann, wenn die medizinische Versorgungslage in einer Region bislang eher unterdurchschnittlich war und die neu gegründete Praxis von den Patienten dankbar angenommen wird.
Praxisübernahme
Die Übernahme einer bestehenden medizinischen Praxis ist der mit Abstand häufigste Fall, wenn sich Ärzte niederlassen möchten. Die Räumlichkeiten verfügen in der Regel bereits über die notwendige Ausstattung und Medizintechnik. Es gibt einen bestehenden Patientenstamm, ein eingespieltes Team aus Angestellten und die Praxis ist bereits regional als medizinische Anlaufstelle bekannt.
Geht der aktuelle Praxisinhaber beispielsweise in den wohlverdienten Ruhestand und sucht einen potentiellen Nachfolger, meldet er oder sie dies bei der Ärztekammer an. Selbstverständlich erwartet der Praxisinhaber für die Abgabe seines Sitzes einen entsprechend angemessenen Betrag.
Instrumente der Praxisfinanzierung
Praxiseinrichtung, Modernisierungs-, Umbau-, oder Baumaßnamen kosten je nach Fachrichtung schnell mehrere hunderttausend Euro.
Dazu kommen Zinsen für das aufgenommene Darlehen und die laufenden Kosten eines Praxisbetriebs.
So stellt sich die Frage nach der idealen Lösung für die Praxisfinanzierung.

Festzins
Wegen der besseren Planbarkeit bietet sich für Sie das Festzinsdarlehen an, bei dem Sie einen unveränderlichen Zinssatz für einen festgeschriebenen Zeitraum vereinbaren.

Laufzeit
Eine in der Regel für die Praxisfinanzierung geeignete Laufzeit liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit dem Darlehen können Sie grundsätzlich alle notwendigen Investitionen finanzieren. Dabei können Sie bis zu drei tilgungsfreie Jahre beantragen, in denen nur Zinsen für den Darlehensbetrag anfallen und noch keine Tilgung erfolgt.

Sicherheit
Die Sicherheiten für eine Praxisgründung oder -übernahme sind in der Regel die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung in Höhe des Finanzierungsvolumens sowie die Abtretung der Ansprüche gegenüber der kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Öffentliche Mittel
Wie alle Unternehmen können auch Praxen bei Ihrer Existenzgründung durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden. Insbesondere die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind hierbei die übliche Wahl.
Dabei ist zu beachten, dass Sie bevor der Förderantrag gestellt ist, außer dem Mietvertrag keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen (Praxiskaufvertrag, Gerätekauf usw.) eingehen dürfen. Andernfalls erlischt Ihr Förderanspruch anteilig.
Sie haben weitere Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne persönlich!

Philipp Pätzold
Finanzexperte
für Heilberufe
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Das sagen Heilberufler über uns

Dr. Peter Witzel
Allgemeinmedizin
"Mit der unkomplizierten Finanzierung konnte ich schon nach wenigen Tagen mit meinem Vorhaben beginnen."

Dr. Lisa Berisha
Zahnmedizin
"Eine Finanzierung zu erhalten, ohne meine Praxis verlassen zu müssen war für mich unvorstellbar.
Mit Fleming ging das wirklich freundlich und schnell."

Sina Afrit
Zahnmedizin
"Ich habe eine kompetente und freundliche Beratung erhalten und musste die Praxis nicht einmal verlassen."
Fazit
Das unternehmerische Risiko eines niedergelassenen Heilberuflers ist vergleichsweise niedrig. Die Praxisfinanzierung – egal ob Praxisgründung oder Praxisübernahme – ist ohne Zweifel kostenintensiv.
Doch mit einem Finanzierungspartner an Ihrer Seite, der über Branchenexpertiese verfügt und Sie von der Gründungsberatung bis zur erfolgreichen Finanzierung begleitet, steht dem Traum von der eigenen Praxis nichts im Wege.
Unsere Finanzexperten stehen Ihnen jederzeit zur Seite und beraten Sie gerne zu individuellen Finanzierungslösungen.
Haben Sie Fragen?
Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Gespräch mit unseren Finanzexperten
Fragen und Antworten
Jeder approbierte Arzt oder Zahnarzt, sowie zugelassene Heilberufler kann eine Finanzierung mit dem Zweck einer medizinischen Investition bei Fleming aufnehmen. Dazu zählen Investitionen in medizinische Geräte (Kauf von MRT, CT, Röntgengeräte etc. sowie Praxisinventar), Praxisübernahmen, Existenzgründung, Gründungsfinanzierung und Neuaufbau einer Arztpraxis oder einer Zahnarztpraxis, Finanzierung eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis sowie Liquiditätsfinanzierungen.
Ja, bei uns erhalten Sie für förderfähige Praxisgründungen, -übernahmen und -erweiterungen eine Förderung durch die KfW oder ausgewählte Landesförderanstalten.
Ja, die Anfrage für eine Praxisfinanzierung ist vollständig kostenlos. Egal, ob Sie in Praxisgründung, Praxisübernahme, Praxisgeräte oder für den Praxisausbau investieren wollen.
Um unkompliziert eine Praxisfinanzierung zu erhalten, müssen Heilberufler vollständige und exakte Unterlagen einreichen. Die für einen erfolgreichen Praxiskredit notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Finanzierungsart. Sie werden deshalb rechtzeitig im digitalen Prozess auf die jeweils notwendigen Unterlagen hingewiesen. Mögliche Unterlagen sind u.a.:
- Approbation
- Nachweis des Eintrages in das Arztregister (alternativ Nachweis über Facharztausbildung)
- Businessplan
Eine erste Einschätzung liegt sofort nach der vollständigen Anfrage in der digitalen Strecke vor. Eine verbindliche Entscheidung zum Betriebskredit liegt innerhalb 48 Stunden und zum Investitionsdarlehen innerhalb von 5 Werktagen vor. Förderkredite können etwas länger dauern. So geht keine wertvolle Zeit für die Patientenversorgung oder die weitere Planung für den Praxisausbau verloren.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem unserer Finanzexperten zu führen.
Wir sind Montag – Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.
Wir tun alles, um Ihre Daten zu schützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: fleming.de/datenschutz.
Ja. Fleming bietet Ihnen in Partnerschaft mit Banken ein reguläres Geschäftskonto mit deutscher IBAN an.
Vom britischen Mediziner und Nobelpreisträger Sir Alexander Fleming (geboren am 6. August 1881 in Schottland und gestorben am 11. März 1955 in London). Alexander Fleming war ein britischer Mediziner und Bakteriologe. Er ist einer der Entdecker des Antibiotikums Penicillin.