Sie möchten sich selbstverwirklichen und stehen vor einer Praxisübernahme oder Praxisgründung? Sie leiten bereits Ihre eigene Praxis und stehen vor einer Praxiserweiterung, die eine zusätzliche Investition benötigt und Ihre Praxiszeiten sind durch Behandlung von Patienten, Dokumentation oder Diagnosen geprägt?
Damit der Schritt zur erfolgreichen Praxisniederlassung oder Praxiserweiterung gelingt, haben wir bei Fleming moderne, digitale Lösungen für die Praxisfinanzierung geschaffen.
- Finanzierung beim Branchenspezialisten
- Sicherer und Digitaler Prozess
- Zügige Auszahlung von Krediten
- Attraktive Konditionen und Nutzung von Förderkrediten
Die Zeiten aufwendiger Bankbesuche sind vorbei.
Praxisfinanzierung –
Der richtige Partner
für Ihr Vorhaben
Papierkram hin- und herschieben, Formulare einreichen und aufwendige Bankbesuche sind passé.
Fleming bietet Ihnen den Zugang zur sicheren und einfachen Praxisfinanzierung mit attraktiven Konditionen.
Bei Fleming fragen Sie einfach online eine Praxisfinanzierung an und erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung über die Finanzierbarkeit. Ob ein klassischer Praxiskredit für Praxiskauf, Praxisübernahme, Praxiserweiterung oder Praxisimmobilie.
Bei Fleming erhalten Sie ein auf Heilberufe zugeschnittenes Angebot.
Welche Unterlagen werden für die Praxisfinanzierung benötigt?
Um unkompliziert eine Praxis finanzieren zu können, müssen Heilberufler vollständige und exakte Unterlagen einreichen. Die für einen erfolgreichen Praxiskredit notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Finanzierungsart. Sie werden deshalb rechtzeitig im digitalen Prozess auf die jeweils notwendigen Unterlagen hingewiesen. Eine Übersicht der unter Umständen benötigten Unterlagen finden Sie hier:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen des aktuellen und vergangen Jahres
- Jahresabschlüsse der vergangenen beiden Jahre
- Praxiskonzept
- Finanz- & Investitionsplan
- Kaufvertrags(-entwurf) oder Mietvertrags(-entwurf)
- Selbstauskunft
- Gehaltsnachweis
- Personalausweis
- Approbationsurkunde
- Facharztanerkennung
- Lebenslauf
- letzter & vorletzter Steuerbescheid
- letzte Steuererklärung
Beispielrechnung einer Praxisfinanzierung
Anhand dieser Beispielrechnung einer Praxisfinanzierung können Ärztinnen und Ärzte sich einen Überblick über die Gesamtlaufzeit und die Entwicklung einer Praxisfinanzierung verschaffen. An diesem fiktiven Beispiel können Sie auch ablesen, zu welchem Zeitpunkt während der Finanzierung die Praxis rentabel wirtschaftet.
Kreditbetrag: 1.000.000 EUR
Beginn: 01.01.2024
Laufzeit: 10 Jahre
Zinssatz: 4,50% p.a.
Zahlweise: monatlich
Tilgung ab: 01.01.2024
Wann habe ich so viel Gewinne realisiert, dass ich den Kredit vollständig zurückzahlen kann?
- So funktioniert's
Der Fleming-Prozess
Finanzierung
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Sie stellen Ihre Finanzierungsanfrage in nur wenigen Minuten, und geben nur wenige Angaben zu Ihnen und Ihrem Vorhaben ein.
Beratungsgespräch
online
Ihr persönlicher Finanzierungsberater unterstützt Sie bei der Realisierung des Praxiskredites – ganz einfach als Videoanruf oder per Telefon.
Dokumente
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Gemeinsam erstellen wir einen verbindlichen Finanzierungsantrag inklusive aller notwendigen Unterlagen – natürlich alles vollkommen digital.
Prüfung &
Auszahlung
Die Kreditabteilung prüft den Antrag in max. 7 Werktagen. Nach der Kreditentscheidung erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage.
Praxisübernahme und Praxisgründung, was ist der Unterschied?
Praxisgründung
Eine Arzt- oder Zahnarztpraxis ganz nach den eigenen Vorstellungen aufzubauen ist für viele natürlich der absolute Traum. Sie können den Standort frei wählen, alles eigenständig planen und einrichten.
Einer Neugründung steht jedoch nicht selten die begrenzte Zahl an verfügbaren Kassensitzen im Wege, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) pro Standort und Region für eine Fachrichtung erlaubt werden. Hinzu kommt bei Neugründungen immer die Herausforderung, erst einmal einen komplett neuen Patientenstamm aufzubauen.
Das muss jedoch kein Nachteil sein und kann sich später sogar mehr als auszahlen. Etwa dann, wenn die medizinische Versorgungslage in einer Region bislang eher unterdurchschnittlich war und die neu gegründete Praxis von den Patienten dankbar angenommen wird.
Praxisübernahme
Die Übernahme einer bestehenden medizinischen Praxis ist der mit Abstand häufigste Fall, wenn sich Ärzte niederlassen möchten. Die Räumlichkeiten verfügen in der Regel bereits über die notwendige Ausstattung und Medizintechnik. Es gibt einen bestehenden Patientenstamm, ein eingespieltes Team aus Angestellten und die Praxis ist bereits regional als medizinische Anlaufstelle bekannt.
Geht der aktuelle Praxisinhaber beispielsweise in den wohlverdienten Ruhestand und sucht einen potentiellen Nachfolger, meldet er oder sie dies bei der Ärztekammer an. Selbstverständlich erwartet der Praxisinhaber für die Abgabe seines Sitzes einen entsprechend angemessenen Betrag.
Die Finanzierungsformen für Arztpraxen
Bei einem Großteil der Arztpraxen handelt es sich um Einzelpraxen, deren Inhaber freiberuflich tätig sind. Aus diesem Grund sind Finanzierungsoptionen wie Mezzanine-Finanzierung oder Finanzierungen aus Rückstellungen außen vor, da es die Unternehmensstruktur nicht zulässt.
Die am häufigsten genutzten Möglichkeiten zur Geldbeschaffung für Ärzte sind Bank- und Förderkredite, deren Eigenschaften sich leicht voneinander unterscheiden.
Bankkredit
Förderkredit
Vorteile
Sondertilgung
niedrigere Zinsen
Nachteile
höhere Zinsen
keine Sondertilgung
Investitionskredit vs. Betriebsmittelkredit
Unter Investitionen versteht man Kaufpreiszahlungen, Anschaffungen wie Geräte und Ausstattung sowie Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen. Diese Kosten ziehen eine Wertsteigerung mit sich, ausgenommen von der Kaufpreiszahlung, welche i.d.R. auf 10-15 Jahre finanziert wird.
Da wir zwischen der Erbringung der Leistung und der Zahlung durch die KV / KZV eine zeitliche Verschiebung von 2-4 Quartalen haben, sollte zusätzlich ein Betriebsmittelkredit aufgenommen werden. Dadurch sichern Sie sich wichtige Liquidität und die Möglichkeit offene Rechnungen, Gehälter oder Mieten während der Anfangszeit problemlos zu zahlen. Die Dauer der Finanzierung ist hier jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt.
Leasing
Sollten Sie nicht an dem Erwerb eines Gerätes interessiert sein, kann auch ein Leasing in Betracht gezogen werden. Gegen Zahlung einer monatlichen Rate können Sie das Gerät für eine vereinbarte Zeit nutzen, werden jedoch nicht Eigentümer.
Erfahren Sie hier mehr zur Finanzierung von Medizintechnik
Aktuelle Zinssätze zur Praxisfinanzierung
Die EZB hat vor ca. 1,5 Jahren die Zinswende eingeläutet und der über mehrere Jahre andauernden Niedrigzinsphase somit ein Ende gesetzt. Seit Juli 2022 wurde der Leitzins insgesamt neun Mal angehoben. Zwar handelte es sich dabei immer “nur” um stückweise Anhebungen, insgesamt erhöhte sich dieser aber von 0% auf satte 4,50%.
Da der Leitzins vorgibt, zu welchem Zins sich Banken u.a. Geld bei der EZB leihen können (bspw. zur Kreditvergabe), wirken sich die Erhöhungen auch negativ auf die Zinsen der Bankkredite aus, wodurch auch Sie davon betroffen sind.
Leicht differenziert zu betrachten sind Förderdarlehen. Hierbei handelt es sich um zinsgünstigere Darlehen, welche durch die öffentliche Hand (Förderbanken wie die KFW) ausgegeben werden. Sie sollten sich dementsprechend vor Abschluss einer Finanzierung immer über mögliche, durch Sie nutzbare Förderprogramme informieren.
Praxis finanzieren ohne Eigenkapital
Oft wird hinsichtlich Neugründungs- oder Übernahmevorhaben nach Finanzierungsmöglichkeiten ohne Eigenkapital gefragt. Doch ist eine Finanzierung so überhaupt möglich und wenn ja, auch sinnvoll?
Eine pauschale Antwort, die für alle Fachgruppen gilt, gibt es leider nicht, da jedes Vorhaben individuell zu betrachten ist und die Finanzierbarkeit von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Eine grobe Richtung kann jedoch aufgezeigt werden, wenn wir zwischen einer vollständigen Neugründung und einer Übernahme einer Bestandspraxis unterscheiden.
Die Übernahme hat hinsichtlich der Risikoanalyse einen entscheidenden Vorteil. Es gibt einen bestehenden Patientenstamm und Zahlen aus den vergangenen Jahren,
die ausgewertet und verglichen werden können. So ist schnell ersichtlich wie rentabel eine Praxis ist, ob der Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht und ob eine Finanzierung (voraussichtlich) problemlos zurückgezahlt werden kann. Deshalb ist in diesen Fällen eine Finanzierung ohne Eigenkapital oftmals darstellbar und aufgrund steuerlicher Themen auch sinnvoll. Es schadet dennoch nicht, wenn es vorhandenes Kapital gibt, auf das Sie im Notfall zurückgreifen können. Darüber hinaus kann es sich auch positiv auf den Darlehenszins auswirken.
Eine Neugründung ist deutlich komplexer und beinhaltet oftmals ein vergleichsweise höheres Risiko, weshalb sich die Banken diesbezüglich stärker absichern. Neben einem gut durchdachten Finanz- und Businessplan wird i.d.R. ein Eigenkapitalanteil von 10-20% (berechnet von der Finanzierungssumme) benötigt. Ob dieses aktiv eingesetzt wird oder als Risikopuffer auf dem Konto verbleibt, entscheidet die Bank. Sollte kein Eigenkapital vorhanden sein, können auch alternative Sicherheiten wie Immobilien oder Bürgschaften in Betracht gezogen werden.
Sicherheiten bei der Praxisfinanzierung
Um die Vergabe des Darlehens und die damit für die Bank verbundenen Risiken abzusichern, wird die Hereinnahme von Sicherheiten benötigt. Diese variieren je nach Vorhaben und Finanzierungshöhe. Übliche Sicherheiten sind:
- Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme
- Abtretung der Ansprüche ggü. KV und KZV
- Bürgschaften
- Grundschuldeintragungen auf vorhandenem Immobilienvermögen
- Abtretung des Verkaufserlöses der Praxis
- Raumsicherungsübereignung der Praxis
Die Stellung von Sicherheiten hat jedoch nicht nur Vorteile für die Bank. Die Risikolebensversicherung beispielsweise sichert Ihre Angehörigen im Todesfall ab, indem Sie die offene Restschuld des Kredites zahlt. Auch die Stellung von Immobiliensicherheiten kann sich positiv auf die Machbarkeit oder den Zinssatz Ihres benötigten Kredites auswirken.
Instrumente der Praxisfinanzierung
Praxiseinrichtung, Modernisierungs-, Umbau-, oder Baumaßnahmen kosten je nach Fachrichtung schnell mehrere hunderttausend Euro. Dazu kommen Zinsen für das aufgenommene Darlehen und die laufenden Kosten eines Praxisbetriebs.
So stellt sich die Frage nach der idealen Lösung um eine Praxis finanzieren zu können.
Festzins
Wegen der besseren Planbarkeit bietet sich für Sie das Festzinsdarlehen an, bei dem Sie einen unveränderlichen Zinssatz für einen festgeschriebenen Zeitraum vereinbaren.
Laufzeit
Eine in der Regel für die Praxisfinanzierung geeignete Laufzeit liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit dem Darlehen können Sie grundsätzlich alle notwendigen Investitionen finanzieren. Dabei können Sie bis zu drei tilgungsfreie Jahre beantragen, in denen nur Zinsen für den Darlehensbetrag anfallen und noch keine Tilgung erfolgt.
Sicherheit
Die Sicherheiten für eine Praxisgründung oder -übernahme sind in der Regel die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung in Höhe des Finanzierungsvolumens sowie die Abtretung der Ansprüche gegenüber der kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Öffentliche Mittel
Wie alle Unternehmen können auch Praxen bei Ihrer Existenzgründung durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden. Insbesondere die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind hierbei die übliche Wahl.
Dabei ist zu beachten, dass Sie bevor der Förderantrag gestellt ist, außer dem Mietvertrag keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen (Praxiskaufvertrag, Gerätekauf usw.) eingehen dürfen. Andernfalls erlischt Ihr Förderanspruch anteilig.
Sie haben Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne persönlich!
Dominic Reichspfarrer
Finanzexperte für Heilberufe
- Fazit zum Praxis finanzieren
Praxisfinanzierung bei Fleming
Das unternehmerische Risiko eines niedergelassenen Heilberuflers ist vergleichsweise niedrig. Die Praxisfinanzierung – egal ob Praxisgründung oder Praxisübernahme – ist ohne Zweifel kostenintensiv.
Doch mit einem Finanzierungspartner an Ihrer Seite, der über Branchenexpertise verfügt und Sie von der Gründungsberatung bis zur erfolgreichen Finanzierung begleitet, steht dem Traum von der eigenen Praxis nichts im Wege.
Unsere Finanzexperten stehen Ihnen jederzeit zur Seite und beraten Sie gerne zu individuellen Finanzierungslösungen.
» Lesetipp: Praxiswertermittlung
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Fragen und Antworten
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Jeder approbierte Arzt oder Zahnarzt, sowie zugelassene Heilberufler kann eine Finanzierung mit dem Zweck einer medizinischen Investition bei Fleming aufnehmen. Dazu zählen Investitionen in medizinische Geräte (Kauf von MRT, CT, Röntgengeräte etc. sowie Praxisinventar), Praxisübernahmen, Existenzgründung, Gründungsfinanzierung und Neuaufbau einer Arztpraxis oder einer Zahnarztpraxis, Finanzierung eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis sowie Liquiditätsfinanzierungen.
Ja, bei uns erhalten Sie für förderfähige Praxisgründungen, -übernahmen und -erweiterungen eine Förderung durch die KfW oder ausgewählte Landesförderanstalten.
Ja, die Anfrage für eine Praxisfinanzierung ist vollständig kostenlos. Egal, ob Sie in Praxisgründung, Praxisübernahme, Praxisgeräte oder für den Praxisausbau investieren wollen.
Die Kosten für die Eröffnung einer Praxis können je nach Art und Standort der Praxis zwischen 50.000 und 500.000 Euro oder mehr variieren. Dies umfasst Mietkosten, Ausstattung, Lizenzen und Zertifikate, Personal und Betriebskosten. Eine genaue Schätzung erfordert eine detaillierte Geschäftsplanung.
In Deutschland dürfen nur approbierte Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe mit entsprechender Berufszulassung eine Praxis eröffnen.
Neben der Tatsache, dass Sie eine geeignete Praxis und Personal benötigen, sollten Sie folgende Wichtige Aspekte nicht außer Acht lassen.
1. Qualifikationen: Die erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Lizenzen, um in Ihrem Fachbereich arbeiten zu dürfen.
2. Geschäftsplan: Einen detaillierten Geschäftsplan, der Ihre Praxisziele, Finanzprognosen und Betriebsstrategien umfasst.
3. Finanzierung: Ausreichende finanzielle Mittel, um Startkosten wie Miete, Ausrüstung, Versicherungen und Betriebskosten zu decken.
Eine erste Einschätzung liegt sofort nach der vollständigen Anfrage in der digitalen Strecke vor. Eine verbindliche Entscheidung zum Betriebskredit liegt innerhalb 48 Stunden und zum Investitionsdarlehen innerhalb von 5 Werktagen vor. Förderkredite können etwas länger dauern. So geht keine wertvolle Zeit für die Patientenversorgung oder die weitere Planung für den Praxisausbau verloren.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem unserer Finanzexperten zu führen.
Wir sind Montag – Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.
Wir tun alles, um Ihre Daten zu schützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: fleming.de/datenschutz.
Ja. Fleming bietet in Partnerschaft mit der deutschen Niederlassung von SWAN dessen reguläres Geschäftskonto mit deutscher IBAN an.
Vom britischen Mediziner und Nobelpreisträger Sir Alexander Fleming (geboren am 6. August 1881 in Schottland und gestorben am 11. März 1955 in London). Alexander Fleming war ein britischer Mediziner und Bakteriologe. Er ist einer der Entdecker des Antibiotikums Penicillin.