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Steuererklärung für Ärzte: Tipps für maximale Erstattung

Steuern sind verpflichtende Abgaben, die Ärzte auf den Umsatz ihrer Arztpraxis zahlen. Die Steuererklärung dokumentiert Einnahmen und Ausgaben, um die Steuerlast korrekt zu berechnen. Eine präzise Steuererklärung reduziert Abzüge und optimiert die Liquidität der Praxis.

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Steuern für Ärzte: Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Arzt Steuern: Welche Steuern kommen auf niedergelassene Ärzte zu?​

Niedergelassene Ärzte haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören unterschiedlichste Arzt Steuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer. Die Einkommensteuer wird auf das erzielte Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet. Die Gewerbesteuer ist von der Art der Praxis abhängig und wird auf den Gewerbeertrag erhoben. 

Ärzte müssen auch die Umsatzsteuer beachten, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Die Körperschaftsteuer gilt für Ärzte, die ihre Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben. Darüber hinaus können weitere Arzt Steuern wie die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer relevant sein, insbesondere im Zusammenhang mit Praxisräumen oder -immobilien. 

Die genaue Höhe und Berechnung der Arzt Steuern hängt von individuellen Faktoren ab, wie dem Einkommen, der Rechtsform der Praxis und regionalen Steuervorschriften. Eine fachkundige Beratung ist daher ratsam, um die Steuerpflichten korrekt zu erfüllen. 

Arzt Steuern: Hier lauern steuerliche Risiken​

Bei Steuern können bestimmte Risiken und Fallstricke auftreten. Um steuerliche Risiken zu minimieren, sollten Ärzte eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen und potenzielle Risiken vermeiden. 

Hier sind vier Punkte, auf die niedergelassene Ärzte besonders achten sollten:

Steuerliche Fehler

Falsche Angaben bei der Einkommensteuererklärung oder Unkenntnis über steuerliche Vorschriften können zu ungewollten Steuernachzahlungen oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist wichtig, alle steuerlichen Regelungen genau zu verstehen und sich gegebenenfalls von einem Experten beraten zu lassen.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Ärzte müssen die umsatzsteuerlichen Vorschriften für ihre Leistungen genau beachten. Es gibt spezifische Regelungen für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und andere Leistungen. Fehler bei der Umsatzsteuer können zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Trennung von Privat- und Geschäftsfinanzen

Eine unzureichende Trennung von Privat- und Geschäftsfinanzen kann zu erheblichen steuerlichen Risiken für Ärzte führen. Es ist wichtig, klare Buchhaltungs- und Aufzeichnungssysteme zu haben, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Aktivitäten zu gewährleisten und potenzielle Probleme mit der Steuerbehörde zu vermeiden.

Veränderungen im Steuerrecht

Das Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Neue Gesetze und Vorschriften können sich auf Arztsteuern auswirken. Es ist wichtig, über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben und sich regelmäßig über Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden zu halten.

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Sonderausgaben und Werbungskosten in der Arztpraxis

Als Arzt sollten Sie alle beruflichen Ausgaben dokumentieren, um sie in der Steuererklärung berücksichtigen zu können. Nur so werden sämtliche Steuervorteile optimal genutzt, Ihre Steuerlast gesenkt und die finanzielle Stabilität Ihrer Praxis langfristig gesichert. Ein guter Überblick macht bei der Steuererklärung den Unterschied.

Was kann man als Arzt steuerlich absetzen?

• Fortbildung & Fachliteratur: Kosten für Seminare, Kongresse, Reisekosten sowie Ausgaben für Fachbücher und andere berufsbezogene Literatur.

• Praxisbedarf & Arbeitskleidung: Aufwendungen für medizinische Geräte, Praxisbedarf und spezielle Arbeitskleidung, die für den Beruf erforderlich ist.

• Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften: Mitgliedsbeiträge, die zur Förderung des beruflichen Austauschs und zur Vertretung Ihrer Interessen gezahlt werden.

• Fahrtkosten zur Arbeit: Kosten für den täglichen Arbeitsweg, die steuerlich geltend gemacht werden können.

• Externe Steuerberatung: Honorare für professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung, um steuerliche Optimierungen zu nutzen.

• Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer, sofern die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit erfüllt sind.

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?
Es gibt keine feste Pauschale für außergewöhnliche Belastungen. Stattdessen wird geprüft, ob Ihre Ausgaben – etwa Krankheitskosten – die zumutbare Belastung überschreiten, die als Prozentsatz Ihres Gesamteinkommens berechnet wird. So beträgt beispielsweise die zumutbare Belastung bei einem Einkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro für Steuerpflichtige mit ein oder zwei Kindern 3 % der Einkünfte. Bei Alleinstehenden oder unverheirateten Steuerpflichtigen liegt dieser Prozentsatz in derselben Einkommensspanne bei 6 %, während er bei höherem Einkommen auf bis zu 7 % ansteigen kann. Diese Staffelung, die auch vom Familienstand abhängt, sorgt dafür, dass nur außergewöhnlich hohe Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden – um Härtefälle zu vermeiden.

- Steuerberater für Ärzte

Die Rolle des Steuerberaters für niedergelassene Ärzte

Ein Steuerberater ist für Ärzte ein unverzichtbarer Partner, wenn es um die korrekte Erstellung der Steuererklärung und die langfristige Optimierung der finanziellen Situation geht. Er verfügt über fundiertes Fachwissen im Steuerrecht und kennt die speziellen Anforderungen, denen Ärzte gegenüberstehen – von der Abrechnung berufsspezifischer Aufwendungen wie Fortbildung, Praxisbedarf oder dem häuslichen Arbeitszimmer bis hin zur optimalen Berücksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten.

Zu seinen wesentlichen Vorteilen zählen:

Fachliche Expertise

Steuerberater kennen die aktuellen gesetzlichen Regelungen und können individuelle Optimierungsstrategien entwickeln, die exakt auf die Situation in der Arztpraxis zugeschnitten sind.

Zeiteinsparung und Sicherheit

Durch die Auslagerung steuerlicher Aufgaben wird viel Zeit gespart und das Risiko von Fehlern in der Steuererklärung minimiert.

Langfristige Steueroptimierung

Mit regelmäßigen Überprüfungen und strategischer Beratung tragen Steuerberater dazu bei, Steuervorteile zu nutzen und die finanzielle Belastung zu senken.

Kostentransparenz

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung und können je nach Aufwand variieren – oft bewegen sich die Honorare im Rahmen einer prozentualen Abrechnung des Einkommens oder als vereinbartes Pauschalhonorar.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Reisekosten

Niedergelassene Ärzte profitieren ebenfalls von steuerlichen Vorteilen bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Im privaten Bereich, beispielsweise bei der Inanspruchnahme von Reinigungskräften, Gartenpflege oder anderen haushaltsnahen Services, können 20 % der Arbeitskosten von der Steuerschuld abgezogen werden – bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr. Diese Regelung entlastet Ärzte, die neben ihrer Praxis auch einen privaten Haushalt führen.

Auch Handwerkerleistungen, wie Renovierungen oder Reparaturen an der Praxis oder dem eigenen Wohnsitz, bieten steuerliche Ersparnisse. Hier können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten, maximal bis zu 1.200 Euro pro Jahr, absetzen – vorausgesetzt, die Rechnungen weisen die Arbeits- und Materialkosten getrennt aus.

Für niedergelassene Ärzte, die beruflich bedingte Reisen unternehmen – etwa zu Fortbildungen oder zu Kongressen – sind Reisekosten ein wichtiger Abzug. Dabei können Sie entweder die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen oder die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen. Zusätzlich können Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden. Diese gezielten Abzüge senken den zu versteuernden Gewinn und wirken sich nachhaltig steuerentlastend aus.

Anrechnen von beruflich bedingten Umzugskosten

Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt – beispielsweise durch die Übernahme einer Arztpraxis in einer neuen Region – können grundsätzlich alle nachgewiesenen und als angemessen anerkannten Umzugskosten als geltend gemacht werden. Es gibt keine pauschale Begrenzung in Prozent, sondern es werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Wichtig ist, dass der berufliche Zusammenhang eindeutig belegt wird und alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Das Finanzamt prüft die Angemessenheit der Kosten, weshalb eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten ratsam ist, um sicherzustellen, dass alle zulässigen Ausgaben optimal berücksichtigt werden.

Zu den Umzugskosten zählen alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem berufsbedingten Umzug stehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Transportkosten: Kosten für Umzugsunternehmen, Transportfahrzeuge oder Miettransporter sowie Verpackungsmaterialien.
  • Reisekosten: Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, zum Umzugstag oder zur Ummeldung am neuen Wohnort.
  • Doppelte Mietzahlungen: Falls im Übergangszeitraum zwei Mietverträge gleichzeitig bedient werden müssen.
  • Maklergebühren: Vermittlungskosten für eine neue Wohnung, sofern diese als berufsbedingt anerkannt werden.
  • Ummeldekosten: Gebühren für die Anmeldung am neuen Wohnort oder sonstige Verwaltungsaufwendungen.

 

- Steuererklärung für Ärzte

Einkommensteuererklärung und die Konsequenzen bei Nichterfüllung

Obwohl theoretisch nicht alle Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, trifft dies in der Regel auf Ärzte zu. Aufgrund der oft komplexen steuerlichen Situation – etwa durch zahlreiche absetzbare Betriebsausgaben, Fortbildungskosten und Reisekosten – sind Ärzte meist verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Wird diese Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, drohen Verspätungszuschläge und Bußgelder. Zudem kann das Finanzamt in solchen Fällen die Einkünfte schätzen, was häufig zu einer ungünstig hohen Steuerfestsetzung führt. Wiederholte Pflichtverletzungen können sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es besonders für Ärzte ratsam, bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung, beispielsweise durch einen Steuerberater, in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Nachteile und den Verlust wertvoller Abzugsmöglichkeiten zu vermeiden.

Was akzeptiert das Finanzamt ohne Belege?
Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich nur dann Ausgaben ohne Einzelnachweise, wenn pauschale Beträge gesetzlich vorgesehen sind – etwa der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder die Entfernungspauschale. Für die meisten Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen, sind jedoch konkrete Belege erforderlich.

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- Fazit

Steuern bei Ärzten

Niedergelassene Ärzte stehen oft vor komplexen steuerlichen Herausforderungen. Ihre Steuererklärung muss alle relevanten Ausgaben – wie Praxiskosten, Fortbildungen, Reisekosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Umzugskosten und außergewöhnliche Belastungen – präzise abbilden. Ohne entsprechende Belege akzeptiert das Finanzamt nur pauschale Abzüge, was zu finanziellen Nachteilen führen kann. Ein erfahrener Steuerberater unterstützt dabei, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, Fristen einzuhalten und die Steuerlast zu senken. Es empfiehlt sich, alle relevanten Belege systematisch zu dokumentieren und regelmäßig mit dem Steuerexperten abzustimmen, um die finanzielle Stabilität langfristig zu sichern.

Es werden zwei Kreditkarten angezeigt. Die Vorderseite der Karte, die sich ideal für die Apothekenfinanzierung eignet, zeigt einen Chip, den Namen Flenning, ein Mastercard-Logo und Max Mustermann. Die Rückseite der Karte zeigt einen Magnetstreifen, die Teilkartennummer 5170 0367 12 und eine Identifikationsnummer.

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8 häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Ärzte

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Ja, Ärzte sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ihre Einnahmen und Ausgaben oft komplex sind. Eine steuerliche Verpflichtung besteht insbesondere bei selbstständigen und freiberuflichen Ärzten.

Ärzte können zahlreiche beruflich bedingte Ausgaben steuerlich absetzen, darunter Praxiskosten, Fortbildungskosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Arbeitskleidung und berufsbezogene Versicherungen. Zudem lassen sich Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und berufsbedingte Umzugskosten geltend machen.

Ja, Ärzte sind einkommensteuerpflichtig, da sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Arbeitnehmer erzielen. Die genaue Steuerpflicht richtet sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen und der Art der Tätigkeit.

Bei der Steuererklärung für Ärzte gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um die steuerliche Situation korrekt und effizient zu behandeln. Hier sind einige Punkte, die bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten:

  1. Erfassung aller relevanten Einnahmen und Ausgaben: Es ist wichtig, alle Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit, wie Honorare oder Praxiserlöse, sowie alle betrieblichen Ausgaben, wie Personal- und Sachkosten, exakt zu erfassen. Eine sorgfältige Buchhaltung und Aufzeichnung der Belege ist daher unerlässlich.

  2. Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen: Ärzte können bestimmte Sonderausgaben, wie Fortbildungskosten oder Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, geltend machen. Ebenso sollten außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten oder Pflegekosten, entsprechend berücksichtigt werden.

  3. Beachtung der steuerlichen Freibeträge und Pauschalen: Informieren Sie sich über die verschiedenen Freibeträge und Pauschalen, die Ärzten zur Verfügung stehen, wie den Grundfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Nutzen Sie diese, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

  4. Spezifische steuerliche Regelungen für Ärzte: Es gibt bestimmte steuerliche Regelungen, die speziell für Ärzte gelten, wie beispielsweise die Behandlung von Praxisveräußerungen oder die Absetzbarkeit von Arztpraxen-Investitionen. Informieren Sie sich über diese spezifischen Regelungen und nutzen Sie sie entsprechend.

Bei einer Praxisgemeinschaft oder einer Kooperation mit anderen Medizinern besteht das Risiko einer Gewerbesteuerpflicht, wenn auch nur ein Gesellschafter gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Es wird empfohlen, gewerbliche Aktivitäten außerhalb der BAG zu betreiben und strikt von der Buchhaltung der ärztlichen Tätigkeiten zu trennen, um das Risiko einer Gewerbesteuerpflicht zu minimieren.

Ärztliche Leistungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei. Allerdings können bestimmte Leistungen, die über die eigentliche ärztliche Tätigkeit hinausgehen, wie zum Beispiel kosmetische Eingriffe oder Wellness-Angebote, der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Ärzte können steuerliche Vorteile durch die Nutzung von Förderprogrammen oder Zuschüssen für Praxisinvestitionen erzielen, indem sie beispielsweise staatliche Fördermittel für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung oder den Ausbau ihrer Praxis nutzen. Diese Förderprogramme bieten oft steuerliche Vergünstigungen wie Zuschüsse oder Abschreibungsmöglichkeiten

Bei der Altersvorsorge für Ärzte sind einige steuerliche Aspekte zu beachten. Dazu gehört die Nutzung von steuerlich begünstigten Altersvorsorgeprodukten wie der betrieblichen Altersvorsorge oder der privaten Riester-Rente. Zudem sollten Ärzte die steuerlichen Auswirkungen von Auszahlungen aus der Altersvorsorge im Rentenalter berücksichtigen, da diese in der Regel steuerpflichtig sind. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, die optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge zu identifizieren.

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