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Regelleistungsvolumen einfach erklärt

Maximieren Sie Ihr Regelleistungsvolumen und heben Sie Ihre Praxis auf ein neues Level! Entdecken Sie, wie innovative Strategien und effiziente Abläufe Ihnen dabei helfen.

Bekannt aus

Das müssen Sie zum Regelleistungsvolumen wissen

Was ist das Regelleistungsvolumen?

Das Regelleistungsvolumen legt fest, wie viele Leistungen ein Arzt oder eine Ärztin innerhalb eines Jahres für gesetzlich Versicherte abrechnen kann. Jährlich verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Gesamtbudget, das sich an der Anzahl und der Krankheitsbelastung der Versicherten orientiert. Dieses Budget wird dann an die Vertragsärzte verteilt. Verhandelt wird das Budget allerdings nicht Bundesweit, sondern immer gesondert für die jeweiligen Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Das RLV setzt dabei einen klaren Rahmen: Bis zu einem bestimmten Grenzwert werden alle erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet. Das bedeutet, dass für jeden behandelten Patienten ein fest definierter Betrag gezahlt wird. Wird dieser Grenzwert überschritten – also wenn eine Praxis deutlich mehr Patienten als üblich behandelt – erfolgt die Vergütung für die zusätzlichen Leistungen in einer abgestuften, reduzierten Form.

Warum sind Regelleistungsvolumina für niedergelassene Ärzte wichtig?

In erster Linie sorgt das RLV bei niedergelassenen Ärzten unabhängig von Region und Fachrichtung für 3 positive Effekte. 

1. Planungssicherheit: Das RLV legt ein Volumen fest, bis zu dem Leistungen zu einem vorher definierten Punktwert vergütet werden. Anhand dieses Rahmens können Ärzte ihre Einnahmen besser kalkulieren und langfristiger planen.

2. Effizienzsteigerung: Indem das Regelleistungsvolumen eine Obergrenze für vollständig abrechenbare Leistungen setzt, wird die Versorgung effizient gesteuert. Ärzte sind eher angehalten, ihre Ressourcen gezielt einzusetzen und Überbehandlungen zu vermeiden.

3. Qualitätsmanagement: Durch die Begrenzung der voll erstattungsfähigen Leistungen unterstützt das RLV indirekt die Aufrechterhaltung einer hohen Behandlungsqualität und verhindert, dass ökonomische Überlegungen dem medizinischen Entscheidungsprozess übermäßig beeinflussen.

- regelleistungsvolumen berechnen

Wie wird das Regelleistungsvolumen berechnet?

Das Regelleistungsvolumen (RLV) wird berechnet, indem der kalkulatorische Fallwert mit der Anzahl der abgerechneten Fälle in einem Quartal multipliziert wird.

Beispiel:
Für Allgemeinmediziner der KV Nordrhein beträgt der kalkulatorische Fallwert für das erste Quartal 2025 50,32 €, während die durchschnittliche Fallzahl bei 861,93 Fällen liegt. Das bedeutet, dass ein Arzt mit dieser Fallzahl ein RLV von 43.376,69 € zur Verfügung hat, bevor eine gestaffelte Vergütung greift.

Die Fallzahlzuwachsbegrenzung:
Steigt die Fallzahl eines Arztes jedoch im Vergleich zum Vorjahresquartal um mehr als fünf Prozent, wird die sogenannte Fallzahlzuwachsbegrenzung angewendet. Angenommen, ein Arzt hatte im Vorjahresquartal 900 Fälle, behandelt im aktuellen Quartal aber 1.000 Fälle – das entspricht einem Anstieg von 11,1 %. Da dieser Anstieg über der 5-Prozent-Grenze liegt, wird seine Fallzahl auf 945 Fälle begrenzt (900 + 5%). Dadurch ergibt sich ein angepasstes RLV von 47.578,40 € (50,32 € × 945 Fälle). Das bedeutet, dass nicht alle erbrachten Leistungen vollständig vergütet werden, sondern nur bis zur zulässigen Obergrenze.

Anders verhält es sich bei Ärzten, die im Vorjahr unter dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe lagen. Ein Allgemeinmediziner in Nordrhein, der im Vorjahresquartal beispielsweise nur 700 Fälle abgerechnet hat, aber nun 900 Fälle erreicht, wird nicht sofort begrenzt. Da sein Vorjahreswert unterhalb des Fachgruppendurchschnitts (861,93 Fälle) lag, darf er seine Fallzahl bis zum Durchschnitt steigern. In diesem Fall wird sein RLV vollständig anhand der 861,93 Fälle berechnet, was ihm die volle Vergütung von 43.376,69 € sichert.

Zusätzlich kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass der kalkulatorische Fallwert nachträglich abgesenkt wird, wenn sich die gesamte Fallzahl einer Arztgruppe als zu hoch erweist. Diese Absenkung ist jedoch auf maximal fünf Prozent begrenzt. Das bedeutet, dass ein ursprünglich festgelegter Fallwert von 50,32 € nicht unter 47,80 € sinken kann.

- Regelleistungsvolumen Arzt

Wie können Ärzte ihr Regelleistungsvolumen beeinflussen?

Grundsätzlich haben Ärzte nur eine Möglichkeit, ihr verfügbares Regelleistungsvolumen zu steigern: durch eine Erhöhung der abgerechneten Fallzahlen. Zwar gibt es eine Fallzahlzuwachsbegrenzung, doch diese greift erst, wenn die Patientenzahl im Vergleich zum Vorquartal um mehr als 5 % steigt. Gelingt es Praxen jedoch, die Fallzahlen über mehrere Quartale hinweg kontinuierlich zu erhöhen, wächst das Regelleistungsvolumen schrittweise mit – und damit auch die Vergütung.

Höhere Vergütung durch Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV)
Neben dem Regelleistungsvolumen, haben Ärzte die Möglichkeit, sich für Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) zu qualifizieren. Dieses Zusatzvolumen ist für bestimmte ärztliche Leistungen vorgesehen, die nicht in den Rahmen des RLV fallen. So ermöglicht das QZV eine zusätzliche Vergütung für spezialisierte Behandlungen.

Die Höhe des QZV berechnet sich ähnlich wie das RLV: Es basiert auf einem kalkulatorischen Fallwert, der mit der jeweiligen Fallzahl für diese speziellen Leistungen multipliziert wird. Eine Fallzuwachsbegrenzung greift hier jedoch nicht.

Für Ärzte bietet das Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen eine Möglichkeit, das eigene Honorar zu steigern, ohne von den Grenzen des RLV abhängig zu sein. Um davon zu profitieren, lohnt es sich, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu informieren, welche Zusatzleistungen in ihrem Fachbereich abrechnungsfähig sind und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind.

Was passiert bei Überschreiten des Regelleistungsvolumens?

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin das Regelleistungsvolumen überschreitet, hat das direkte Auswirkungen auf die Vergütung. Die erste Konsequenz ist eine abgestufte Honorierung. Das bedeutet, dass Leistungen, die über das festgelegte RLV hinaus erbracht werden, nicht mehr voll vergütet werden. Stattdessen wird der Vergütungssatz gesenkt, wodurch jede zusätzliche Behandlung finanziell weniger einbringt. Die genaue Abstufung kann bei jeder Kassenärztlichen Vereinigung unterschiedlich ausfallen und sollte daher dort in Erfahrung gebracht werden.

Neben der reduzierten Vergütung kann eine anhaltende Überschreitung des RLV auch eine genauere Überprüfung durch die KV nach sich ziehen. Sollte der Eindruck entstehen, dass außergewöhnlich viele Leistungen abgerechnet werden, kann die KV eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei dem betroffenen Arzt oder Ärztin durchführen. Dabei wird untersucht, ob die erbrachten Leistungen medizinisch notwendig und abrechnungsfähig waren. In solchen Fällen drohen Honorarkürzungen oder sogar Rückforderungen, falls die KV feststellt, dass nicht alle Leistungen gerechtfertigt waren.

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Effizientes Praxismanagement und der richtige Einsatz von Praxissoftware helfen Ärzten, ihr Regelleistungsvolumen bestmöglich auszuschöpfen und Honorareinbußen zu vermeiden.

1. Termin- und Fallzahlplanung

  • Fallzahlen im Blick behalten: Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsdaten, um frühzeitig zu erkennen, ob das RLV ausgeschöpft oder überschritten wird.
  • Gleichmäßige Terminvergabe: Eine strategische Patientenverteilung über das gesamte Quartal verhindert unnötige Spitzenzeiten, die zur RLV-Überschreitung führen können.
  • Effiziente Praxisorganisation: Durch optimierte Abläufe und Delegation von Aufgaben an medizinische Fachangestellte (MFAs) kann die Behandlungszeit pro Patient optimal genutzt werden.

2. Praxissoftware gezielt einsetzen

  • RLV-Überwachung in Echtzeit: Moderne Praxissoftware zeigt den aktuellen Stand des RLV und ermöglicht eine präzisere Steuerung der Abrechnung.
  • Automatische Warnmeldungen: Benachrichtigungen helfen, Überschreitungen frühzeitig zu vermeiden und Honorarkürzungen vorzubeugen.
  • Optimierte Leistungsabrechnung: Praxissoftware kann analysieren, welche Leistungen im RLV optimal vergütet werden und Verbesserungspotenzial aufzeigen.

3. Strategische Abrechnung und Zusatzvergütungen nutzen

  • Voll vergütete Leistungen priorisieren: Innerhalb des RLV sollten die wirtschaftlich sinnvollsten Leistungen abgerechnet werden.
  • Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen ausschöpfen: Spezialleistungen, die über das RLV hinausgehen, bieten eine zusätzliche Einnahmequelle.
  • Fortbildung & KV-Beratung: Regelmäßige Schulungen und Austausch mit der KV helfen, aktuelle Abrechnungsregeln optimal zu nutzen.

 

Hier finden weitere Tipss und Informationen zur Abrechnung in der Arztpraxis.

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- Fazit

Regelleistungsvolumina in Arztpraxis

Das Regelleistungsvolumen ist ein zentrales Steuerungsinstrument der vertragsärztlichen Vergütung. Wer es richtig versteht und strategisch nutzt, kann Honorare optimal nutzen und wirtschaftliche Nachteile vermeiden. Vorausschauende Terminplanung, der gezielte Einsatz von Praxissoftware und die optimierte Abrechnung helfen, das RLV bestmöglich auszuschöpfen. Zudem bieten Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen eine Möglichkeit, über das RLV hinaus Zusatzvergütungen zu erhalten. 

Es werden zwei Kreditkarten angezeigt. Die Vorderseite der Karte, die sich ideal für die Apothekenfinanzierung eignet, zeigt einen Chip, den Namen Flenning, ein Mastercard-Logo und Max Mustermann. Die Rückseite der Karte zeigt einen Magnetstreifen, die Teilkartennummer 5170 0367 12 und eine Identifikationsnummer.

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Matthias Chloupek, Finanzexperte für Heilberufe

Mit über 15 Jahren fundierter Erfahrung in der Finanzbranche und einer umfassenden Spezialisierung auf Heilberufe stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um die Realisierung Ihrer Praxisziele geht.

Meine Leidenschaft für Finanzen habe ich durch kontinuierliche Fortbildungen, darunter die Zertifizierung zum „Finanzberater für Heilberufe“ und spezialisierte Schulungen in Unternehmensfinanzierung, betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vermögenslösungen, stetig weiterentwickelt.

5 häufig gestellte Fragen zum Regelleistungsvolumen

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Das RLV legt fest, wie viele vertragsärztliche Leistungen innerhalb eines Quartals mit einem festen Punktwert vergütet werden. Es dient dazu, die Honorare innerhalb des Budgets der gesetzlichen Krankenkassen zu steuern.

Das RLV ergibt sich aus der Fallzahl der Praxis im aktuellen Quartal multipliziert mit dem kalkulatorischen Fallwert der jeweiligen Fachgruppe. Dieser Wert wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgelegt.

Beispiel: Der kalkulatorische Fallwert für Allgemeinmediziner in der KV Nordrhein beträgt im 1. Quartal 2025 50,32 € pro Patient. Dieser Wert unterscheidet sich von KV zu KV.

Leistungen über das RLV hinaus werden nur noch abgestuft vergütet. Zudem kann die KV eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen, wenn eine Praxis außergewöhnlich stark oder oft das RLV überschreitet.

Das RLV lässt sich durch gleichmäßige Terminvergabe, Einsatz von Praxissoftware zur Überwachung der Abrechnung und die Nutzung von Qualifikationsgebundenem Zusatzvolumen optimieren.

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