- AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fleming Finanz-IT GmbH betreffend die Nutzung der Fleming-Darlehensvermittlungsplattform und betreffend Darlehensvermittlungsleistungen

1.

1.1. 

Allgemeines; Regelungsgegenstand der AGB

Die Fleming Finanz-IT GmbH (c/o Orangery, Breiter Weg 232a, 39104 Magdeburg) („FLEMING“, „wir“, „uns“) betreibt eine Online-Darlehensvermittlungsplattform auf der Webseite www.fleming.de (nachfolgend auch die „Webseite), die Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten und Apothekern die Möglichkeit eröffnet, Darlehensverträge mit einer Bank abzuschließen (die „Fleming-Plattform“).

1.2. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der von FLEMING in diesem Zusammenhang angebotenen Vermittlungsleistungen betreffend den Abschluss von Darlehensverträgen durch Kunden („Kunden“, „Sie“, „Ihnen“) bzw. für die Nutzung der Fleming-Plattform durch Kunden. Nur Kunden sind berechtigt, auf Basis dieser AGB Darlehen über die Fleming-Plattform anzufragen, bei denen es sich um Unternehmer handelt (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt); soweit es sich bei solchen Kunden zudem um Existenzgründer handelt, sind nur solche Kunden berechtigt, Darlehensanfragen über die Fleming-Plattform zu stellen, die ein Darlehen von über EUR 75.000 anfragen.

1.3. 

FLEMING schließt (über die Fleming-Plattform) mit Kunden selbst keine Darlehensverträge  ab. Vielmehr vermittelt FLEMING lediglich entsprechende Darlehensverträge zwischen Kunden und einer Bank. FLEMING bietet mittels der Fleming-Plattform die Möglichkeit, dass ein Kunde und die Bank miteinander und mit Blick auf einen Darlehensvertrag bzw. dessen Anbahnung, Durchführung und Abwicklung miteinander in Kontakt treten, Erklärungen abgeben und Informationen austauschen (können).

1.4. 

 Der Kunde hat gegenüber FLEMING keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung, d.h. der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber FLEMING darauf, dass die Vermittlungsleistungen von FLEMING betreffend das vom Kunden gewünschte Darlehen am Ende zu einem Darlehensvertragsabschluss zwischen dem Kunden und einer Bank führen. Auf die Bedingungen eines Darlehensvertrags zwischen Bank und Kunde hat FLEMING keinen Einfluss. Im Hinblick auf die zwischen dem Kunden und der jeweiligen Bank (über die Fleming-Plattform) geschlossenen Darlehensverträge gelten ausschließlich die zwischen dem Kunden und der (jeweiligen) Bank vereinbarten Vertragsbedingungen.

2.

Darlehensanfrage; Abschluss des Vertrags zwischen Kunde und FLEMING auf Basis dieser AGB

2.1.

Um die Fleming-Plattform nutzen zu können, müssen Kunden eine Darlehensanfrage erstellen und in diesem Zusammenhang diese AGB akzeptieren. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, die wir beispielhaft nachfolgend unter a. und b. näher erläutern:

a.             

Wenn ein Kunde selbst auf der Webseite zur Nutzung der Fleming-Plattform eine Darlehensanfrage erstellt, werden bestimmte Daten des Kunden (z.B. Name, E-Mailadresse, Angaben zur beruflichen Tätigkeit wie z.B. Art der Praxis, Fachrichtung usw.) abgefragt.

Wenn der Kunde im Anfrageprozess auf der Webseite diese AGB akzeptiert und dann den Button „Weiter“ betätigt, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags betreffend die Nutzung der Fleming-Plattform bzw. betreffend die Inanspruchnahme etwaiger künftig über die bzw. im Zusammenhang mit der Fleming-Plattform erbrachter Vermittlungsleistungen von FLEMING nach Maßgabe dieser AGB (der „Vertrag“) ab. FLEMING wird dem Kunden den Erhalt dieses Angebots zum Abschluss des Vertrags zeitnah mit einer E-Mail bestätigen, in welcher der Kunde darüber informiert wird, dass die Darlehensanfrage erfolgreich angelegt wurde (die „Bestätigungs-E-Mail“). Mit dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zustande.

b.             

Wenn der Kunde einen Finanzberater bzw. Makler (nachfolgend auch der oder die „Berater“) hat, kann ggf. auch dieser eine Darlehensanfrage auf der Fleming-Plattform nach Maßgabe der folgenden Regelungen für den Kunden über das sog. Beratercockpit auf der Fleming-Plattform vornehmen und den Vertrag mit FLEMING im Namen des Kunden (also stellvertretend i.S.v. § 164 BGB) für den Kunden abschließen.

Nicht alle Berater haben die Möglichkeit, eine solche Registrierung für Kunden auf der Fleming-Plattform mittels des Beratercockpits durchzuführen, da der entsprechende Berater dafür zunächst von FLEMING zugelassen werden muss. Kunden sollten Ihre Berater darauf ansprechen und erfragen, ob der jeweilige Berater über die Fleming-Plattform eine entsprechende Anfrage für sie stellen kann.

Zur Darlehensanfrage muss ein berechtigter und bei FLEMING registrierter Berater über sein Berater-Cockpit Daten zum Kunden (insb. Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse) an FLEMING übermitteln und stellvertretend im Namen des Kunden und für den Kunden diese AGB akzeptieren sowie über die Betätigung eines Button „Lead anlegen“ ein Angebot zum Abschluss des Vertrags an FLEMING übermitteln. FLEMING nimmt dieses Angebot an, indem FLEMING gegenüber dem Berater als Empfangsvertreter des Kunden mittels einer entsprechenden Nachricht mitteilt, dass die Anlage des Kundens betreffend die Nutzung der Fleming-Plattform abgeschlossen ist. Mit Erhalt dieser Mitteilung beim Berater kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und FLEMING zustande. Zudem wird der Kunde über den entsprechenden Vertragsschluss zeitnah nach Vertragsschluss per E-Mail an die von dem Berater im Rahmen des Anfrageprozesses hinterlegte E-Mailadresse des Kundens informiert (in dieser E-Mail werden dem Kunden auch nochmals diese AGB übermittelt).

Ggf. erhält der Kunden auch von seinem Berater einen Link zur Fleming-Plattform, um auf der Fleming-Plattform weitere Daten und Informationen zu ergänzen bzw. um den Darlehensantragsvermittlungsprozess weiter zu bearbeiten. Auch in diesem Rahmen muss der Kunde ggf. (nochmals) die AGB akzeptieren (z.B. um einen Darlehensantragsvermittlungsprozess anzustoßen).

2.2.

Die Darlehensanfrage, die Einrichtung und Freischaltung des Accounts und die Nutzung der Fleming-Plattform sind für Kunden kostenfrei. Zur Information: FLEMING erhält bei erfolgreicher Vermittlung eines Darlehensvertrags zwischen Kunden und Bank (über bzw. im Zusammenhang mit der Fleming-Plattform) eine Vermittlungsprovision von der Bank.

3.

Pflichten des Kunden

3.1.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei einer Registrierung für die Fleming-Plattform bzw. bei etwaigen Darlehensanfragen abgefragten Daten und Informationen vollständig und korrekt anzugeben. Bei einer Registrierung bzw. Darlehensanfrage durch einen Berater im Namen des Kunden ist der Kunde verpflichtet, dem Berater entsprechend vollständige und korrekte Daten für die Zwecke der Anfrage mitzuteilen.

3.2.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei einer Darlehensanfrage angegebenen Informationen und Daten gegenüber FLEMING zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, wenn sie sich vor Abschluss des Anfrageprozesses ändern (z.B. Änderung der E-Mail-Adresse oder sonstiger Kontaktdaten). Bei einer Darlehensanfrage durch einen Berater im Namen des Kunden ist der Kunde verpflichtet, dem Berater entsprechend Änderungen mitzuteilen und darauf hinzuwirken, dass der Berater diese Änderungen FLEMING mittels der Fleming-Plattform mitteilt.

3.3.

Die Plattform darf ausschließlich durch den anfragenden Kunden bzw. durch einen vom Kunden bevollmächtigten Berater genutzt werden (mit Blick auf einen Berater gilt dies nur dann wenn der Berater über einen Zugang zu dem vorstehend beschriebenen Beratercockpit verfügt; vgl. dazu oben Ziffer 2.1.b).

3.4.

Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Zugangsdaten (z.B. Passwörter, Codes und Links) zu seinen Kreditanfragen und zugehörigen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und den Zugang dazu sorgfältig zu sichern. Der Kunde stellt sicher, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt. Der Kunde ist verpflichtet, FLEMING unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wurde. Der Kunde haftet gegenüber FLEMING für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der in Ziffer 3.4 vorgenannten Pflichten durch den Kunden entstehen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu verantworten bzw. er hat seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt.

3.5.

Der Kunde darf die Fleming-Plattform nicht rechtswidrig, vertragswidrig oder missbräuchlich nutzen, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Fleming-Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung seines Zugangs auf unberechtigte Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs an unberechtigte Dritte.

4.

Nutzung der Plattform durch den Kunden

4.1.

Der Kunde ist berechtigt, die Fleming-Plattform im Rahmen des bestimmungsgemäßen Umfangs gemäß der Vorgaben dieser AGB zu nutzen, um den Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen Kunden und der Bank anzubahnen und abzuwickeln.

4.2.

FLEMING hat das Recht, die Nutzung der Fleming-Plattform bzw. einzelner Funktionen und Leistungen der Fleming-Plattform an Bedingungen zu knüpfen, wie z.B. die Prüfung der Bonität und des Zahlungsverhalten bzw. die Prüfung der Registrierungsdaten. FLEMING ist insb. berechtigt, die Nutzung der Fleming-Plattform einzuschränken bzw. seine Vermittlungsleistungen auszusetzen, wenn (a) sich im Rahmen einer durchgeführten Bonitätsprüfung betreffend den Kunden ergibt, dass der Kunde – aus Sicht von FLEMING – nicht die erforderlichen Bonitätskriterien für den Abschluss des gewünschten Darlehens erfüllt, und/oder (b) der Kunde gegen Vertragspflichten unter dem Vertrag verstößt (z.B. Angabe von unzutreffenden Informationen betreffend den Kunden). FLEMING wird den Kunden in einem solchen Fall in geeigneter Form über die entsprechenden Einschränkungen und Aussetzungen informieren.

4.3.

Die relevanten Daten, Informationen und ggf. Mitteilungen betreffend die Anbahnung, den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung eines beantragten Darlehensvertrags darf FLEMING dem Kunden und der Bank im erforderlichen Umfang mittels der Fleming-Plattform zur Verfügung stellen.

Bei der Einschaltung eines Beraters auf Seiten des Kunden (vgl. oben Ziffer 2.1.b), darf FLEMING auch dem Berater entsprechende Daten, Informationen und Mitteilungen in dem vorgenannten Umfang zur Verfügung stellen.

4.4.

Im Fall einer Einschaltung eines Beraters auf Seiten des Kunden (vgl. oben Ziffer 2.1.b), verpflichtet sich der Kunde, FLEMING unverzüglich mitzuteilen, wenn das jeweilige Beratungsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Berater bzw. der entsprechende Beratungsvertrag beendet ist bzw. wenn der Kunde eine weitere Übermittlung von entsprechenden Daten, Informationen und Mitteilungen von FLEMING an den Berater nicht mehr wünscht.

5.

Vermittlungsleistungen von FLEMING

Durch die Bereitstellung der Fleming-Plattform (und der entsprechenden Funktionen und Services der Fleming-Plattform) schafft FLEMING für Kunden erst die Gelegenheit, dass es zu einem Darlehensvertragsschluss zwischen Bank und Kunde kommen kann. FLEMING erbringt gegenüber dem Kunden durch die Bereitstellung der Fleming-Plattform (und der entsprechenden Funktionen und Services der Fleming-Plattform) und durch die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten von FLEMING in Bezug auf (die Anbahnung) entsprechende(r) Darlehensverträge Vermittlungsleistungen.

6.

Vertragsschluss zwischen Kunde und Bank

6.1.

Soweit etwaige von FLEMING durchgeführte Vorprüfungen in Bezug auf den Kunden (z.B. betreffend die Bonität des Kunden) ergeben, dass der Kunde – nach Auffassung von FLEMING – grds. für das von dem Kunden angefragte Darlehen in Frage kommt, wird FLEMING der Bank eine entsprechende Information betreffend den Kunden zur Verfügung stellen. Die Bank wird dann ggf. – nach freiem Ermessen der Bank – dem Kunden (oder dem Berater des Kunden) einen Darlehensvertragsentwurf übermitteln (ggf. mit Unterstützung von FLEMING bzw. über die Fleming-Plattform) Diese Übermittlung des Darlehensvertragsentwurfs stellt i.d.R. noch nicht den Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrags seitens der Bank dar (dies hängt von den jeweiligen Darlehensvertragsbedingungen der Bank ab).

6.2.

Vielmehr gibt der Kunden i.d.R. durch Unterzeichnung des Darlehensvertrags und Übermittlung dieses Vertrags ein Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags gegenüber der Bank ab, wobei FLEMING im Rahmen dieses Prozesses ggf. als Empfangsbote für die Bank tätig wird. Die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss des Darlehensvertrags durch die Bank kann jeweils unterschiedlich erfolgen (vgl. dazu die jeweiligen Darlehensvertragsbedingungen der jeweiligen Bank) So bedarf der Darlehensvertrag z.B. in manchen Fällen keiner gesonderten Annahmeerklärung durch die Bank, sondern kommt ggf. konkludent durch Auszahlung des Darlehens an den Kunden zustande. Ggf. wird die Bank dem Kunden – abweichend von dem vorstehenden Satz – den gegengezeichneten Darlehensvertragsentwurf (mittels FLEMING bzw. mittels der Fleming-Plattform) aber auch übermitteln, so dass der Darlehensvertrag in diesem Fall durch den Erhalt des gegengezeichneten Darlehensvertrags beim Kunden zustande kommt (Zugang der Vertragsannahme beim Kunden).

6.3.

Die Bank ist jeweils frei, ob sie Darlehensanfragen des Kunden bzw. Angebote des Kunden auf Abschluss eines Darlehensvertrags annimmt oder nicht. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen der Bank.

6.4.

Zur Klarstellung: FLEMING ist keine Partei des Darlehensvertrags. Ein Darlehensvertrag kommt – wenn überhaupt – immer nur zwischen dem Kunden und der Bank zustande.

7.

Sperrung des Zugangs

7.1.

FLEMING sperrt den Zugang eines Kunden auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall einer Sperranzeige.

7.2.

FLEMING ist ferner berechtigt, den Zugang eines Kunden vorübergehend zu sperren, wenn

  • ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gegeben ist (vgl. unten Ziffer 3); und / oder
  • eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Zugangs stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Fleming-Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Zugangs auf unberechtigte Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem Account an unberechtigte Dritte; und / oder
  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde in betrügerische und / oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Fleming-Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen von FLEMING und/oder der jeweiligen Bank erforderlich ist; und / oder
  • falsche Angaben im Rahmen der Registrierung gemacht wurden bzw. FLEMING einen hinreichenden Verdacht hat, dass dies der Fall ist.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist die Sperrung auch ohne vorherige Information des Kunden möglich. FLEMING wird den Kunden über eine Aufhebung der Sperre des Zugangs des Kunden in geeigneter Form informieren.

8.

Dauer des Vertrags; Kündigung; Folgen der Beendigung des Vertrags

8.1.

Das Vertragsverhältnis betreffend den Vertrag zwischen dem Kunde und FLEMING beginnt mit dem Abschluss des Vertrags (siehe oben unter Ziffer 2.1) und gilt auf unbestimmte Zeit.

8.2.

Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen. FLEMING ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien ausgeschlossen.

8.3.

Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. FLEMING ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn

  • der Kunde falsche Angaben in Bezug auf seine Darlehensanfrage gemacht hat; und / oder
  • der Kunde in betrügerische und / oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Fleming-Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen von FLEMING und/oder der jeweiligen Bank erforderlich ist; und / oder
  • eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Zugangs stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Fleming-Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Zugangs auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs an unberechtigte Dritte..

8.4.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform (bei einer Kündigung des Kunden in Textform per E-Mail an kunde@fleming.de ).

8.5.

Mit der Beendigung des Vertrags ist FLEMING berechtigt, den Zugang des Kunden – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – dauerhaft zu sperren bzw. zu löschen.

Im Fall einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags i.S.v. Ziffer 8.3 wird FLEMING die berechtigten Interessen des Kundens in Bezug auf die Auswirkungen einer sofortigen Sperrung bzw. Löschung berücksichtigen und dem Kunden, soweit eine sofortige Sperrung bzw. Löschung für den Kunden unzumutbar ist, eine Übergangsfrist einräumen, die i.d.R. nicht länger als 14 Tage sein soll (die „Übergangsfrist“); die Einräumung einer Übergangsfrist ist jedoch insb. dann nicht erforderlich, wenn der Kunden in einer Form gegen die vertraglichen Vereinbarungen unter dem Vertrag verstoßen hat, dass die Einräumung einer Übergangsfrist für FLEMING unzumutbar wäre.

8.6.

Die Rechte und Pflichten aus den Verträgen zwischen Kunde und Bank bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt. Eine Beendigung des Darlehensvertrags zwischen Kunde und Bank (gleich aus welchem Rechtsgrund) hat keine Auswirkungen auf den Vertrag.

9.

Geistiges Eigentum und zulässige Nutzung der Fleming-Plattform

9.1.

Sämtliche Elemente der Fleming-Plattform bzw. der Webseite, d.h. Daten und Materialien einschließlich Bilder, Grafiken, Illustrationen, Designs, Symbole, Fotos, Texte und sonstigen Abbildungen (im Folgenden in dieser Ziffer 9 auch die „Inhalte“) stehen im Eigentum von FLEMING oder von Lizenzgebern und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

9.2.

Der Kunde darf die Inhalte nutzen, beispielsweise speichern oder drucken, allerdings nur soweit und in dem Umfang dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Fleming-Plattform steht.

9.3.

Jegliche andere Nutzung und/oder Vervielfältigung der Inhalte, ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von FLEMING, verstößt gegen geltendes Recht und ist gemäß diesen AGB untersagt.

9.4.

Die Verwendung von automatisierten Systemen oder Software zum Extrahieren von Daten von der Plattform, insbesondere für gewerbliche Zwecke, ist untersagt.

10.

Verfügbarkeit / Systemausfall

10.1.

FLEMING ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Fleming-Plattform anzubieten. FLEMING übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung, Garantie, dezidierte Vertragspflicht oder spezifische Service Level mit Blick auf die Fleming-Plattform. Die Nutzung kann zeitweilig eingeschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. FLEMING berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden (wie etwa durch entsprechende Informationserteilung).

10.2.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Fleming-Plattform, das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen oder andere Funktionen der Fleming-Plattform behindert, werden die Kunden in jeweils geeigneter Form informiert.

11.

Haftung

11.1.

Wir haften gegenüber Kunden jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziffer 11 zusammen auch „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch uns; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

11.2.

Wir haften gegenüber Kunden außerdem bei der schuldhaften Verletzung einer sog. Kardinalpflicht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11.3.

Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz der Kunden gegen FLEMING – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

11.4.

Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11.5.

Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen, z.B. nach §§ 8 – 10 TMG, bleiben unberührt.

11.6.

Ansprüche auf Schadensersatz der Kunden gegenüber FLEMING verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.

12.

Inhalte Dritter

Auf der Webseite bzw. der Fleming-Plattform veröffentlichte Angebote und Inhalte oder Artikel, die nicht von FLEMING stammen, werden grds. nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit die Webseite z.B. Links und Verweise auf Dritte, insbesondere andere Websites, enthält, haben wir auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten keinen Einfluss und übernehmen daher dafür keine Haftung. Die Nutzung dieser Inhalte Dritter erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung. Sollte ein Kunde feststellen, dass wir auf Seiten mit illegalem oder bedenklichem Inhalt verwiesen haben, bitten wir um einen Hinweis, um diesen Verweis schnellstmöglich zu entfernen.

13.

Datenschutz

FLEMING wird in Bezug auf die Leistungen unter dem jeweiligen Vertrag die geltenden gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzrechts beachten (z.B. insbesondere solche aus der Datenschutzgrundverordnung). Die Datenschutzhinweise von FLEMING betreffend Darlehensvermittlungsleistungen mittels der Fleming-Plattform finden Sie hier. Die allgemeinen Webseiten-Datenschutzerklärung finden Sie hier.

14.

Praxiswertschätzer; Praxissucher/Praxisfinder

14.1.

Auf der Webseite bietet FLEMING nach eigenem Ermessen ggf. eine kostenlose Funktion an, mit welcher der Nutzer einen ungefähren Schätzwert in Bezug auf den Wert einer Praxis, mit Blick auf welche er im Rahmen des entsprechenden Tools Daten eingibt, errechnen lassen kann (diese Funktion der „Praxiswertschätzer“). Es besteht seitens des Nutzers kein Anspruch auf eine Nutzung des Praxiswertschätzers und FLEMING kann diesen jederzeit nach eigenem Ermessen aus seinem Angebot entfernen.

Die Ergebnisse des Praxiswertschätzers sind nur bedingt belastbar und können (wenn überhaupt) immer nur eine sehr grobe Indikation in Bezug auf den tatsächlichen Wert einer Praxis auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Daten liefern. Es obliegt dem Nutzer, die Ergebnisse des Praxiswertrechners kritisch zu prüfen und zu hinterfragen. Die Ergebnisse des Praxiswertrechners ersetzen in keinem Fall eine marktübliche Bewertung durch einen sachverständigen Gutachter.

14.2.

Auf der Webseite bietet FLEMING nach eigenem Ermessen ggf. eine kostenlose Funktion an, mit welcher der Nutzer auf Basis von vom Nutzer verwendeter Daten und Suchkriterien (z.B. Ort der Praxis) einen Praxissuchauftrag einrichten kann (diese Funktion der „Praxissucher“ oder der „Praxisfinder“). Bei einer Verwendung des Praxisfinders wird der Suchauftrag des Nutzers an mit FLEMING kooperierende Makler weitergeleitet und FLEMING wird ggf. einen Kontakt zwischen Maklern und dem Nutzer herstellen. FLEMING erhält ggf. von den entsprechenden Maklern eine Provision für die Herstellung des Kontakts zwischen Makler und Nutzer und/oder im Fall eines von dem jeweiligen Makler vermittelten Kaufvertrags betreffend eine Praxis.

Es besteht seitens des Nutzers kein Anspruch auf eine Nutzung des Praxisfinders und FLEMING kann diesen jederzeit nach eigenem Ermessen aus seinem Angebot entfernen.

14.3.

Der Nutzer des Praxiswertschätzers bzw. des Praxisfinders verpflichtet sich, (i) den Praxiswertschätzer und den Praxisfinder im Fall einer Nutzung stets nur für eigene interne Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu verwenden, und (ii) im Zusammenhang mit der Nutzung des Praxiswertschätzers und Praxisfinders stets nur korrekte Daten zu verwenden.

15.

Änderung dieser AGB

FLEMING kann im Bedarfsfall die AGB ändern,

–       soweit FLEMING verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht oder behördlichen Vorgaben herzustellen;

–       soweit FLEMING damit einem gegen sich oder einen Subdienstleister von FLEMING gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung oder der Aufforderung einer Behörde nachkommt bzw. um Beanstandungen einer Behörde zu vermeiden oder ihnen abzuhelfen; und/oder

–       soweit Änderungen des für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien relevanten Rechtsrahmens, der Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Änderungen sonstiger vertragsrelevanter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen, eine Anpassung der AGB erforderlich machen (z.B. weil die insofern relevanten Klauseln in den AGB aufgrund solcher Änderungen nunmehr als in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam erachtet werden oder weil ein Fortgelten der AGB ohne entsprechende Anpassungen zu einem aufsichtsrechtlich sanktionierbaren Verstoß führen würde)

und sich aus den von FLEMING vorgenommenen Änderungen keine für den Kunde unzumutbaren Folgen und keine Änderungen an den vertraglichen Leistungen ergeben, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, es sei denn, solche Änderungen sind am oben genannten Maßstab gemessen unvermeidbar.

FLEMING übermittelt die geänderten AGB dem Kunden vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist ihn auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird FLEMING dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob dieser die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. FLEMING wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

16.

Sonstiges

16.1.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FLEMING anerkannt sind. Außerdem ist der Kunden zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (nur) insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, seine Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

16.2.

Soweit nicht in diesem Vertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FLEMING seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

16.3.

Diese AGB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als PDF-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.

16.4.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. von Dritten werden ohne ausdrückliche Zustimmung von FLEMING nicht Vertragsinhalt (auch dann nicht wenn FLEMING solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht).

16.5.

Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss (i) der Regeln des Internationalen Privatrechts, und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

16.6.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin.

16.7.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.