Dezember 11, 2025

Was sich 2026 ändert: Die wichtigsten Finanz- und Verwaltungs­änderungen für Praxen

Ein Tablet mit Diagrammen steht zwischen gedruckten Grafiken, Datenblättern, einem Stift und einem Stethoskop. Die Szene erinnert an die Gesundheitsanalyse während des Jahreswechsels und betont die wichtige Rolle der medizinischen Datenanalyse beim Übergang ins neue Jahr.
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Im Jahr 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Ärztinnen, Ärzte, MVZs und andere Heilberufler betreffen – von steuerlichen Anpassungen über neue Abrechnungsregeln bis hin zu digitalen Pflichten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie kompakt zusammengefasst.

Steuern & Finanzen: Entlastung und neue Pflichten

Mehr Netto durch höheren Grundfreibetrag
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € für Ledige bzw. 24.696 € für Verheiratete. Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Gewinns bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung bei gleichbleibenden Einnahmen.

Solidaritätszuschlag: Noch mehr Praxen bleiben befreit
Die Freigrenze, ab der der Soli fällig wird, steigt auf eine Einkommensteuerlast von ca. 20.350 €. Viele Einzelpraxen mit moderatem Gewinn zahlen damit auch 2026 keinen Soli.

Degressive Abschreibung: Investitionen schneller abschreiben
Zwischen 1. Juli 2025 und Ende 2027 können bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Geräte, EDV, Möbel) bis zu 25 % pro Jahr abgeschrieben werden. Ideal, wenn Sie 2026 in Ihre Praxis investieren möchten.

E-Rechnung: Versenden weiterhin freiwillig
Der Empfang von E-Rechnungen ist ab 2025 Pflicht. Für den Versand gilt jedoch 2026 weiterhin eine Übergangsfrist – Papierrechnungen und PDFs sind weiter erlaubt.

Aufbewahrungsfristen gesenkt
Dank Bürokratieentlastungsgesetz IV können Buchungsbelege nun bereits nach 8 Jahren vernichtet werden. Zum 31.12.2025 dürfen Sie erstmals Unterlagen aus 2017 entsorgen.

Abrechnung & Honorare: Höhere Pauschalen, weniger Aufwand

Neue Vorhaltepauschale für Hausärzte
Ab 2026 gibt es eine zusätzliche Pauschale für Hausärzte, gebunden an Qualitätskriterien (Sprechzeiten, Leistungsumfang). Wer gut strukturiert arbeitet, wird besser honoriert.

EBM-Punktwert steigt um 2,8 %
Der Punktwert wird auf 12,7404 Cent angehoben – ein kleiner, aber wichtiger Ausgleich für gestiegene MFA-Gehälter, TI-Kosten und allgemeine Praxisaufwendungen.

Mehr Eingriffe, weniger Bürokratie: Hybrid-DRGs erweitert
2026 werden noch mehr ambulant durchführbare Eingriffe pauschal vergütet. Das reduziert Verwaltungsaufwand für operativ tätige Fachärzte.

Mehr Gehalt für Klinikärzte
Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Bereich erhalten ab Juni 2026 rund 2 % mehr Gehalt – relevant vor allem für Weiterbildungsassistenten oder angestellte Ärzte.

Sozialversicherung & Personalkosten: Höhere Grenzen, neue Pflichten

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich
Die BBG liegt 2026 bei:

  • GKV/Pflege: 5.812,50 €/Monat

  • Rentenversicherung (West): ca. 8.450 €/Monat

Das bedeutet: Höhere Sozialabgaben für Praxisinhaber mit hohem Gewinn und höhere Arbeitgeberanteile für gut verdienende Angestellte.

PKV-Wechsel erschwert: JAEG steigt
Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 77.400 €/Jahr – das erschwert den Wechsel in die PKV für viele Angestellte.

Mindestlohn & Minijobs: Verträge prüfen
Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €, was die Minijob-Grenze auf ca. 603 € anhebt. Verträge von Minijobbern sollten überprüft und ggf. angepasst werden.

Fazit: 2026 bringt viele kleine Änderungen – mit großer Wirkung

Ob steuerliche Entlastung, digitale Pflicht oder neue Honorare – die Anforderungen an Praxisführung und Verwaltung steigen weiter. Wer sich jetzt gut vorbereitet, profitiert von klaren Strukturen, gezielten Investitionen und mehr Freiraum im Alltag.

Bleiben Sie auf dem Laufenden – oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und Partnern wie Fleming, um 2026 optimal zu gestalten.

Quellen:

  • www.vermoegenszentrum.de
  • www.stilz-partner.de
  • www.bundesfinanzministerium.de
  • de.ecovis.com
  • www.kvno.de
  • www.kbv.de
  • www.marburger-bund.de
  • www.bmas.de
  • www.tk.de
  • www.kvbawue.de
  • www.praktischarzt.de

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