Dezember 12, 2022

Unerwartete Steuernachzahlungen in der Arztpraxis – Wie kann ich das vermeiden?

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Steuernachzahlungen in der Arztpraxis vermeiden

Häufig sehen sich niedergelassene Ärzte der Situation ausgesetzt, dass kurzfristig hohe Steuernachzahlung beglichen werden müssen, welche nicht eingeplant waren. Der kurzfristige Abfluss der finanziellen Mittel führt in bestimmten Fällen zu ernsthaften Liquiditätsproblemen. Diese unschöne Überraschung erzeugt nicht selten eine Unzufriedenheit mit dem betreuenden Steuerberater.

In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Sebastian Burgis von den Ärztesteuerberatern in München, berichten wir nachfolgend, wie diese Situation einfach vermieden werden kann. „Die Ärztesteuerberater“ ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die sich auf die bundesweite steuerliche und wirtschaftliche Betreuung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert hat.

Wie oft sollte eine Arztpraxis die Buchführungsunterlagen bereitstellen?

Häufig werden die Buchführungsunterlagen von Arztpraxen nur einmal pro Jahr oder sogar nur alle zwei Jahre beim Steuerberater eingereicht, um dann nachträglich verbucht zu werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem betreuenden Steuerberater leider nicht aktiv eine laufende Steuerplanung durchzuführen, da die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arztpraxis unbekannt ist.

Für ein proaktives Praxiscontrolling ist es daher wichtig, die Buchführungsunterlagen quartalsweise bei der betreuenden Steuerkanzlei einzureichen, um so bereits frühzeitig auf fällige Steuernachzahlungen hingewiesen zu werden. Mit Hilfe von laufenden Steuerhochrechnungen ist es dem Steuerberater möglich, Steuernachzahlungen bereits ca. ein Jahr vor der Fälligkeit zu prognostizieren. Der Arzt kann diese anschließend in seine Liquiditätsplanung mit einbeziehen und ausreichend Rücklagen bilden.

Neben der frühzeitigen Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast, profitieren Ärzte von aktuellen betriebswirtschaftliche Auswertungen. Anhand der Auswertungen ist es möglich die aktuelle Finanz- und Ertragslage zu analysieren, um beispielsweise Benchmark-Vergleiche mit anderen Arztpraxen der gleichen Fachrichtung durchzuführen und so frühzeitig Gegenmaßnahmen bei negativen Anzeichen einleiten zu können. Dieser Mehrwert aus der Buchführung würde sich bei einer verspäteten Erfassung der Geschäftsvorfälle nicht ergeben, da veraltete Auswertungen nicht zur aktiven Lenkung und Planung der Praxis herangezogen werden können.

Sollte eine Arztpraxis die Steuervorauszahlungen anpassen?

Gerade in der Anfangsphase einer Arzt- u. Zahnarztpraxis werden häufig keine oder sehr niedrige Vorauszahlungen entrichtet. In diesen Fällen ist es wichtig, die Vorauszahlungen anhand der aktuellen Zahlen der Buchführungsauswertungen unterjährig zu überwachen und anzupassen. Erfolgt dies nicht, setzt das Finanzamt die zu entrichtende Steuer je nach Abgabezeitpunkt der jährlichen Steuererklärung erst zwei Jahre nach der Praxisgründung fest. Hinzu kommt eine nachträgliche Festsetzung von Steuervorauszahlungen für das zweite und gegebenenfalls bereits das dritte Jahr, so dass letztendlich die Steuerlast für drei Kalenderjahre innerhalb eines Monats zu entrichten sind. Dies stellt den Worst-Case dar, da in diesem Fall häufig sechsstellige Zahlungen an das Finanzamt zu entrichten sind und die bisher erzielten Gewinne meist privat verbraucht wurden.

Auch bei etablierten Arztpraxen ist eine fortlaufende steuerliche Überwachung der Steuerzahlungen unerlässlich, da die Auszahlungen von den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. von den privaten Abrechnungsstellen sehr volatil sind und daher erhebliche Ertragsschwankungen für die Arztpraxis darstellen können. Auch besondere Gegebenheiten wie Corona oder ein Praxisurlaub beeinflussen das Ergebnis einer Arztpraxis massiv. Das Steuercontrolling dient hierbei nicht nur zur Ermittlung von zukünftigen Steuernachzahlungen, sondern hilft auch zu hohe Steuervorauszahlungen zu erkennen und diese zeitnah herabsetzen zu lassen, um so bereits unterjährig Liquidität zu gewinnen und das Kapital nicht bis zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung zu binden.

Fazit - Die Spezialisierung macht den Unterschied

Auch wenn es Ihnen zu wünschen ist, dass Sie nie in die Situation hoher ungeplanter Steuernachzahlungen kommen, ist es gerade bei Praxisneugründungen oft der Fall, dass die aufkommenden Steuern falsch eingeschätzt werden. Besonders wenn Steuerberater nicht auf Ärzte spezialisiert sind und kein unterjähriges Steuercontrolling durchführen, kann dieser Fall eintreten.

Für Arztpraxen ergeben sich spezielle steuerliche Besonderheiten, welche berücksichtigt werden müssen, um die Steuerlast insgesamt senken zu können.

Steuerberater Burgis sieht ähnlich wie im ärztlichen Bereich bereits etabliert, auch eine zunehmende Spezialisierung von Steuerkanzleien als erforderlich an, um die für Ärzte relevanten Themen effizient beraten zu können.

Aus diesem Grund betreuen „Die Ärztesteuerberater“, das Team um Steuerberater Burgis, seit einigen Jahren fast ausschließlich niedergelassene Ärzte u. Zahnärzte, um mit dem aufgebauten Branchenwissen die besonderen Anforderungen von Ärzten und Zahnärzten in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung gerecht zu werden.

INHALT

Mit Unterstützung von

Sebastian Burgis

Sebastian Burgis
Steuerberater bei
"Die Ärztesteuerberater"
Sebastian Burgis
Steuerberater bei
"Die Ärztesteuerberater"

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