Praxisübernahme Mitarbeiter

Was mit dem Team passiert und worauf Sie vor der Unterschrift achten müssen

Wer eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis übernimmt, kauft nicht nur Räume, Geräte und Patientenstamm. In vielen Fällen übernimmt man auch ein eingespieltes Team. Genau an diesem Punkt entstehen vor der Unterschrift oft die größten Fragen. Müssen alle Mitarbeitenden mit übernommen werden? Darf man Verträge ändern? Ist eine Kündigung nach der Praxisübernahme möglich?

Bei einer Praxisübernahme gehen bestehende Arbeitsverhältnisse in der Regel auf den neuen Inhaber über. Kündigungen allein wegen der Übernahme sind nicht wirksam. Deshalb sollten Sie vor der Unterschrift Arbeitsverträge, Sonderregelungen und Personalkosten vollständig prüfen.

TL;DR

Bei einer Praxisübernahme gehen bestehende Arbeitsverhältnisse in der Regel auf den neuen Inhaber über. Kündigungen allein wegen der Übernahme sind nicht wirksam. Deshalb sollten Sie vor der Unterschrift Arbeitsverträge, Sonderregelungen und Personalkosten vollständig prüfen.

Was bei einer Praxisübernahme mit dem Personal rechtlich passiert

Bei einer Praxisübernahme ist der entscheidende rechtliche Punkt der sogenannte Betriebsübergang. Das bedeutet: Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen in vielen Fällen automatisch auf den neuen Inhaber über. Für Käufer heißt das, dass nicht nur Praxisräume, Geräte und Abläufe übernommen werden, sondern auch Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverträgen.

In der Praxis wird dieser Punkt oft unterschätzt. Viele Übernehmende beschäftigen sich intensiv mit Kaufpreis, Lage, Patientenstamm und Ausstattung, prüfen aber das Personal erst spät. Genau das ist riskant. Denn die Mitarbeiterstruktur beeinflusst nicht nur den künftigen Praxisbetrieb, sondern auch die finanzielle Tragfähigkeit der Übernahme.

Welche Arbeitsverhältnisse mit übergehen

Wenn eine Praxis als wirtschaftliche Einheit fortgeführt wird, bleiben Arbeitsverhältnisse grundsätzlich bestehen. Dazu gehören nicht nur Grundgehalt und Arbeitszeit, sondern auch Urlaub, Zusatzleistungen, Sonderzahlungen und weitere vertraglich geregelte Konditionen.

Relevant sind dabei nicht nur die offiziellen Arbeitsverträge. Auch Zusatzvereinbarungen, langjährig gelebte Regelungen oder stillschweigende Standards im Praxisalltag können später wirtschaftlich relevant werden. Wer eine Praxis übernimmt, sollte daher nicht nur auf die Zahl der Beschäftigten schauen, sondern auf die tatsächlichen Verpflichtungen, die mit dem Team verbunden sind.

Warum der Blick in die Verträge so wichtig ist

Gerade bei dem Thema Praxisübernahmeverträge von Mitarbeitern zeigt sich, worauf es in der Vorbereitung ankommt. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern der tatsächliche Inhalt. Dazu gehören etwa Regelungen zu Boni, Fortbildungen, variablen Vergütungen, Überstunden, Zusatzurlaub oder individuellen Arbeitszeiten.

Ein typisches Beispiel: Eine langjährige Mitarbeiterin in der Anmeldung erhält seit Jahren eine übertarifliche Zulage. Im Exposé wird nur das Grundgehalt genannt. Wer diese Differenz nicht erkennt, plant die Personalkosten zu knapp. Genau solche Details sollten vor der Übernahme sichtbar sein.

Praxisübernahme Mitarbeiter kündigen: Was geht und was nicht?

Ein besonders häufiges Thema ist die Frage: Darf ich bei der Praxisübernahme Mitarbeiter kündigen? 

Die klare Grundregel lautet: Eine Kündigung allein wegen der Praxisübernahme ist nicht wirksam. Der Inhaberwechsel selbst ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

Das ist für viele Käufer zunächst ernüchternd, weil hohe Personalkosten oder unpassende Strukturen oft als Problem erkannt werden. Rechtlich lässt sich dieses Problem aber nicht einfach mit einer pauschalen Neuaufstellung des Teams lösen. Deshalb ist die richtige Reihenfolge entscheidend: zuerst prüfen, dann kalkulieren, dann übernehmen.

Kündigung wegen der Übernahme ist keine Lösung

Wer direkt nach dem Kauf Personal abbauen möchte, weil die Lohnkosten höher sind als erwartet, hat das eigentliche Problem zu spät erkannt. Die Praxisübernahme selbst trägt keine Kündigung. Das bedeutet auch: Hohe Personalkosten sind kein Thema für die Zeit nach dem Kauf, sondern ein Prüfungspunkt vor dem Kauf.

Für die Finanzierung ist das besonders wichtig. Wenn Sie die Praxis nur unter der Annahme übernehmen, dass Sie das Team später flexibel reduzieren können, basiert Ihre Planung auf einer unsicheren Grundlage. Das erhöht das Risiko für die ersten Monate nach der Übergabe.

Wann Kündigungen trotzdem möglich sein können

Trotzdem sind Kündigungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können in Einzelfällen möglich sein, wenn ein eigener, rechtlich tragfähiger Grund vorliegt. Das kann etwa bei einer echten organisatorischen Veränderung relevant werden. Entscheidend ist dann aber, dass diese Maßnahme belastbar begründet werden kann und nicht nur vorgeschoben wird.

Für Käufer bedeutet das: Rechnen Sie vor der Übernahme nicht mit einer schnellen personellen Bereinigung. Planen Sie stattdessen mit dem Team, das tatsächlich vorhanden ist. Alles andere führt schnell zu Fehlannahmen in der wirtschaftlichen Bewertung.

Sonderkündigungsrecht, Widerspruch und Einverständnis

Rund um die Praxisübernahme kursieren viele Missverständnisse. Besonders oft werden Begriffe wie „Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahmen“ oder „Einverständniserklärung Praxisübernahme“ gesucht. Beides wird in der Praxis häufig ungenau eingeordnet.

Mitarbeitende müssen einer Praxisübernahme in der Regel nicht aktiv zustimmen, damit ihr Arbeitsverhältnis auf den neuen Inhaber übergeht. Entscheidend ist vielmehr, dass sie korrekt informiert werden. Danach haben sie das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen.

Müssen Mitarbeitende zustimmen?

Nein, eine pauschale Zustimmung aller Beschäftigten ist normalerweise nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis geht bei einem Betriebsübergang grundsätzlich über. Der relevante Punkt ist nicht die Zustimmung, sondern die ordnungsgemäße Unterrichtung und das daran anknüpfende Widerspruchsrecht.

Das ist für die Übernahmeplanung wichtig. Denn nicht nur die Frage, welche Mitarbeitenden übernommen werden müssen, zählt. Genauso relevant ist die Frage, welche Schlüsselpersonen möglicherweise nicht mitgehen wollen. Gerade in kleinen Praxen kann das den Ablauf in den ersten Monaten stark beeinflussen.

Was in der Kommunikation mit dem Team wichtig ist

Eine gute Übergabe ist nicht nur eine juristische Formalität. Sie ist auch ein Vertrauensmoment. Wer das Team früh, klar und strukturiert informiert, reduziert Unsicherheit und schützt die Stabilität im Praxisbetrieb.

Dabei geht es nicht nur um Formalitäten, sondern um Wirkung. Ein Team, das sich nicht ernst genommen fühlt, reagiert oft mit Distanz, Unsicherheit oder innerem Rückzug. Ein Team, das professionell abgeholt wird, trägt die Übergabe deutlich besser mit. Das ist gerade in Praxen wichtig, in denen Patientenbindung stark von vertrauten Ansprechpartnern abhängt.

Praxisübernahme Personal: Diese Unterlagen sollten Sie vor der Unterschrift prüfen

Wer eine Praxis übernimmt, sollte das Personal nicht nur als Kostenblock sehen, sondern als zentrale betriebliche Struktur. Genau deshalb gehört eine systematische Personalprüfung zur Due Diligence vor der Übernahme.

Folgende Unterlagen und Informationen sollten Sie vorliegen haben:

  • Arbeitsverträge aller Mitarbeitenden
  • Zusatzvereinbarungen und Sonderregelungen
  • aktuelle Gehaltsdaten
  • Urlaubsstände und offene Überstunden
  • Informationen zu Bonusmodellen oder Zuschlägen
  • Rollen, Zuständigkeiten und Vertretungsstrukturen
  • Hinweise auf laufende Konflikte oder personelle Engpässe

Diese Prüfung liefert nicht nur rechtliche Klarheit. Sie zeigt auch, wie stabil die Praxis personell wirklich aufgestellt ist. Ein kleines Team mit hoher fachlicher Abhängigkeit kann wirtschaftlich deutlich sensibler sein als eine größere, gut organisierte Struktur.

Worauf Sie bei der Bewertung besonders achten sollten

Achten Sie nicht nur auf die Anzahl der Beschäftigten. Prüfen Sie vor allem, welche Funktion einzelne Personen im Praxisalltag tatsächlich haben. Eine langjährige Mitarbeiterin in der Abrechnung oder eine erfahrene ZFA mit Patientenbindung kann für die Stabilität der Praxis wichtiger sein als mehrere geringfügige Stellen.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Frage, ob bisherige Abläufe stark personenabhängig sind. Wenn Wissen nur bei einzelnen Mitarbeitenden liegt, steigt das Risiko im Übergang. Gerade dann ist eine gute Einbindung des Teams in den Start nach der Übernahme besonders wichtig.

Warum Personal von Anfang an in die Praxisfinanzierung gehört

Viele Übernehmende denken bei Finanzierung zuerst an Kaufpreis, Umbau und Geräte. Das ist nachvollziehbar, aber zu kurz gedacht. Personalaufwand gehört von Beginn an in jede realistische Finanzierungsplanung. Denn laufende Gehaltskosten, Einarbeitung, mögliche Doppelbelastungen in der Übergangsphase und organisatorische Anpassungen wirken direkt auf die Liquidität.

Genau an diesem Punkt wird das Thema Praxisfinanzierung relevant. Eine gute Finanzierung betrachtet nicht nur den Erwerb, sondern auch den laufenden Betrieb. Wer Personal realistisch einplant, schafft sich mehr Stabilität für die ersten Monate und vermeidet unnötigen Druck direkt nach dem Start.

Typische Finanzierungsfehler rund um das Personal

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass das bestehende Team sofort genauso effizient weiterarbeitet wie bisher. In der Realität braucht jede Übernahme eine Übergangsphase. Neue Zuständigkeiten, neue Abläufe und eine neue Führungssituation kosten Zeit. Das kann kurzfristig Produktivität beeinflussen.

Ein weiterer Fehler ist die zu knappe Kalkulation der laufenden Kosten. Wer nur mit Durchschnittswerten arbeitet und individuelle Vertragsbestandteile übersieht, plant an der Realität vorbei. Gerade deshalb sollte die Finanzierungsstruktur nicht nur auf den Kaufpreis ausgerichtet sein, sondern auf die tatsächliche wirtschaftliche Belastung nach der Übernahme.

Typische Fehler bei der Praxisübernahme mit Mitarbeitern

Die größten Probleme entstehen selten aus einem einzelnen Rechtsfehler. Sie entstehen meist aus einer Kombination von Zeitdruck, unvollständiger Prüfung und zu optimistischen Annahmen. Wer diese Fehler kennt, kann die Übernahme deutlich sicherer strukturieren.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Arbeitsverträge erst nach Vertragsabschluss prüfen
  • Personalkosten zu grob kalkulieren
  • Schlüsselpersonen im Team nicht früh erkennen
  • Informationspflichten unterschätzen
  • das Thema Personal von der Finanzierung trennen

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Zahnärztin übernimmt eine gut laufende Praxis und plant direkt nach dem Einstieg längere Öffnungszeiten. Das klingt nach Wachstum. Wenn aber bestehende Teilzeitmodelle, familiäre Einschränkungen oder informelle Arbeitszeitabsprachen nicht bekannt sind, lässt sich dieses Konzept personell nicht sofort umsetzen.

Ein zweites Beispiel: Ein Arzt übernimmt eine Hausarztpraxis mit scheinbar stabilem Team. Erst nach dem Kauf wird sichtbar, dass eine langjährige Mitarbeiterin einen Großteil der Abrechnung allein steuert und kurz vor dem Ausscheiden steht. Die Praxis ist dann formal übernommen, organisatorisch aber deutlich fragiler als erwartet.

So gehen Sie strukturiert vor

Wer vor der Übernahme steht, sollte das Thema Mitarbeiter in einer klaren Reihenfolge prüfen:

  1. Personalunterlagen vollständig anfordern
  2. Verträge und Sonderregelungen im Detail auswerten
  3. Schlüsselrollen und Abhängigkeiten im Team identifizieren
  4. Personalkosten realistisch in die Praxisfinanzierung einrechnen
  5. Kommunikationsstrategie für die Übergabe vorbereiten


Diese Reihenfolge schafft Ruhe in einem Prozess, der oft unter Zeitdruck steht. Sie hilft auch dabei, die richtige Verbindung zwischen rechtlicher Prüfung, wirtschaftlicher Bewertung und operativer Umsetzung herzustellen.

Fazit

Bei einer Praxisübernahme sind Mitarbeiter kein Nebenthema. Sie übernehmen in vielen Fällen nicht nur Räume, Geräte und Patientenstamm, sondern auch bestehende Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Genau deshalb gehören Arbeitsverträge, Teamstruktur und Personalkosten früh auf den Tisch.

Wer diesen Schritt sauber vorbereitet, schafft sich mehr Sicherheit für Finanzierung, Übergabe und künftige Führung. Das schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch die wirtschaftliche Stabilität der Praxis vom ersten Tag an.

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FAQ

In vielen Fällen ja. Wenn ein Betriebsübergang vorliegt, gehen bestehende Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den neuen Inhaber über.

Nicht allein wegen der Übernahme. Der Inhaberwechsel selbst ist kein wirksamer Kündigungsgrund.

Ein automatisches Sonderkündigungsrecht ist nicht der zentrale Mechanismus. Wichtiger ist das Widerspruchsrecht der Mitarbeitenden nach ordnungsgemäßer Information.

In der Regel nicht als allgemeine Voraussetzung für den Übergang. Entscheidend ist die korrekte Information der Mitarbeitenden.

Bestehende Verträge gelten grundsätzlich weiter. Dazu gehören auch vereinbarte Konditionen wie Gehalt, Urlaub oder Zusatzleistungen.

Nein. Eine Praxisübernahme allein führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch.

Weil Personalkosten zu den wichtigsten laufenden Belastungen gehören und die wirtschaftliche Stabilität nach der Übernahme direkt beeinflussen.

Vor allem Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Gehaltsdaten, Urlaubsstände, Überstunden und Informationen zu Rollen und Zuständigkeiten im Team.

Matthias Chloupek, Finanzexperte für Heilberufe

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