Niedergelassener Arzt: Das erwartet Sie in unserem Ratgeber
Als angehender niedergelassener Arzt stehen Sie vor einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen. Was genau bedeutet es, niedergelassener Arzt zu sein? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine ärztliche Zulassung zu erhalten und eine eigene Praxis zu eröffnen? Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Vertragsarzt und einem niedergelassenen Arzt?
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur Niederlassung als Arzt zu begleiten und Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer beruflichen Ziele zu helfen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit gestalten.
Unterschied Vertragsarzt und niedergelassener Arzt
Ein niedergelassener Arzt ist ein breiterer Begriff, der jeden Arzt umfasst, der eine eigene Praxis betreibt und ambulante medizinische Leistungen anbietet. Dies schließt sowohl Vertragsärzte als auch Privatärzte ein.
Im Gegensatz dazu ist ein Vertragsarzt ein spezifischer Typ niedergelassener Arzt, der von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Zulassung erhalten hat, um gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und seine Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen. Vertragsärzte haben Verträge mit den Krankenkassen geschlossen, die ihnen eine Vergütung für erbrachte Leistungen garantieren.
Während niedergelassene Ärzte im Allgemeinen mehr unternehmerische Freiheit und Flexibilität haben, unterliegen Vertragsärzte bestimmten Vorgaben und Regulierungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle niedergelassenen Ärzte automatisch Vertragsärzte sind. Die Entscheidung, ob ein Arzt eine Zulassung als Vertragsarzt beantragt und damit Leistungen mit der GKV abrechnet, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Patientenstruktur, der regionalen Bedarfssituation und den individuellen Präferenzen des Arztes ab.


Niedergelassener Arzt - Formen der Niederlassung
Es gibt verschiedene Formen der ärztlichen Niederlassung, die es Ärzten ermöglichen, eine eigene Praxis zu gründen und ambulante medizinische Leistungen anzubieten. Hier sind einige gängige Formen der ärztlichen Niederlassung:
- Einzelpraxis
- Gemeinschaftspraxis
- Praxisgemeinschaft
- Kooperation
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)




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Dominic Reichspfarrer
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- Niederlassung Arzt
Wie finde ich meine Wunschpraxis?
Die Suche nach der idealen Wunschpraxis als niedergelassener Arzt erfordert eine gründliche Herangehensweise und sorgfältige Recherche. Nutzen Sie Ihre persönlichen und beruflichen Netzwerke, um potenzielle Praxen zu identifizieren. Es gibt zudem spezialisierte Online-Plattformen und Jobbörsen, auf denen Praxen zum Verkauf oder zur Übernahme angeboten werden. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen Ärztekammer oder Kassenärztlichen Vereinigung über freie Praxen in der gewünschten Region. Eine Kombination dieser Ansätze kann Ihnen helfen, potenzielle Wunschpraxen zu identifizieren.
Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Ihre individuellen Präferenzen, Ziele und fachlichen Schwerpunkte zu verstehen. Darüber hinaus bieten wir auch finanzielle Beratung und Unterstützung an, um den Kauf oder die Übernahme der Wunschpraxis zu ermöglichen.
- Fazit
Niederlassung Arzt
Ein niedergelassener Arzt ist ein selbstständig tätiger Mediziner, der eine eigene Praxis betreibt und ambulante ärztliche Leistungen anbietet. Im Gegensatz zu Klinikärzten oder angestellten Ärzten arbeitet er eigenverantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko.
Es gibt verschiedene Formen der ärztlichen Niederlassung, wie zum Beispiel die Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Niedergelassene Ärzte haben eine größere unternehmerische Freiheit im Vergleich zu Vertragsärzten, die bestimmte Verträge mit den Krankenkassen haben. Fachliche Unterstützung und Beratung von Experten wie Fleming können den Prozess der Praxisübernahme erleichtern.
» Lesetipp: MVZ gründen


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6 häufig gestellte Fragen zum Thema niedergelassener Arzt
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Ein niedergelassener Arzt ist ein eigenständig praktizierender Mediziner, der eine eigene Praxis betreibt und ambulante medizinische Versorgung anbietet, anstatt in einem Krankenhaus oder einer Klinik zu arbeiten. Er ist für seine Patienten verantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko seiner Praxis.
Wenn ein Mediziner das unternehmerische Risiko eines niedergelassenen Arztes nicht eingehen möchte, gibt es alternative Wege, seine medizinische Karriere zu gestalten. Eine Option ist die Anstellung in einem Krankenhaus oder einer Klinik, wo der Arzt als Angestellter tätig ist und somit das unternehmerische Risiko vermeidet. Eine andere Möglichkeit ist das Jobsharing, bei dem sich mehrere Ärzte eine Stelle teilen und somit die Verantwortung teilen können. Zudem besteht die Option, eine Kombination aus ambulanter und stationärer Tätigkeit anzustreben, bei der der Arzt sowohl in einer Praxis als auch in einem Krankenhaus arbeitet, um verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung abzudecken.
Um die Zulassung als Arzt zu erhalten, muss ein Mediziner mehrere Schritte durchlaufen. Dazu gehören die Eintragung in das Arztregister, die Eintragung in die Warteliste, die Überprüfung der Eignung gemäß §20 und §21 der Ärzte-Zulassungsverordnung, die Bewerbung um einen ausgeschriebenen Praxissitz sowie der Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt. Schließlich wird die Zulassung für einen konkreten Praxissitz durch den Zulassungsausschuss gemäß der Zulassungsverordnung erteilt.
Wenn ein Arzt sich ausschließlich auf die Behandlung von Privatpatienten spezialisieren möchte, benötigt er in der Regel keine spezifische Arzt Zulassung, da er nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Arzt über eine gültige ärztliche Approbation verfügt und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, um als Arzt praktizieren zu dürfen.
Fortbildungspunkte sind für niedergelassene Ärzte wichtig, da sie Teil der ärztlichen Weiterbildung sind und die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung gewährleisten. Zudem dienen sie als Nachweis für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und sind in vielen Ländern eine Voraussetzung, um die ärztliche Zulassung aufrechtzuerhalten.
Nein, in Deutschland ist es seit dem Jahr 2003 erforderlich, einen Facharzttitel zu erwerben, um sich als niedergelassener Arzt niederlassen zu können. Der Facharzttitel bestätigt die spezifische Fachkompetenz und ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung als niedergelassener Arzt.