Niedergelassener Arzt: Das Wichtigste in Kürze
- Ein niedergelassener Arzt betreibt eine eigene Praxis und bietet ambulante Leistungen an; Vertragsärzte unter ihnen haben eine spezielle Zulassung, um auch gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln.
- Für die Niederlassung können Ärzte zwischen verschiedenen Praxisformen, wie der Einzelpraxis, der Gemeinschaftspraxis, oder auch einem MVZ wählen.
- Um für die Niederlassung die eigene Arztpraxis zu finden, sollten Sie sich zunächst im Klaren darüber sein, welche Anforderungen Sie an die Räumlichkeiten stellen und im Anschluss fokussiert z.B. auf Praxisbörsen danach suchen.
Was ist ein niedergelassener Arzt?
Ein niedergelassener Arzt ist ein Mediziner, der nach abgeschlossenem Studium und Facharztausbildung eine eigene Praxis betreibt und ambulante Leistungen anbietet. In Deutschland gibt laut kassenärztlicher Bundesvereinigung rund 99.000 Arztpraxen, von denen die meisten in der Allgemeinmedizin tätig sind. Zahnärzte haben eine besondere Stellung, da sie nach dem Studium oft direkt in die Niederlassung gehen, ohne eine zusätzliche Facharztausbildung zu absolvieren.
Neben der Behandlung seiner Patienten muss sich ein niedergelassener Arzt um viele organisatorische und administrative Aufgaben kümmern. Dazu gehören das Praxismanagement, die Abrechnung mit Krankenkassen oder privaten Patienten, die Buchhaltung und das Qualitätsmanagement. Auch regelmäßige Fortbildungen gehören zum Alltag, um stets auf dem neuesten Stand der Medizin zu bleiben. So erfordert die Tätigkeit als niedergelassener Arzt nicht nur medizinische Expertise, sondern auch unternehmerisches Geschick und Organisationstalent.
Unterschied des Vertragsarztes zum niedergelassenen Arzt
Ein Vertragsarzt ist ein spezifischer Typ niedergelassener Arzt, der von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Zulassung erhalten hat, um gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und seine Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen. Vertragsärzte haben Verträge mit den Krankenkassen geschlossen, die ihnen eine Vergütung für erbrachte Leistungen garantieren.
Während niedergelassene Ärzte im Allgemeinen mehr unternehmerische Freiheit und Flexibilität haben, unterliegen Vertragsärzte bestimmten Vorgaben und Regulierungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen.
Die Entscheidung, ob ein Arzt eine Zulassung als Vertragsarzt beantragt und damit Leistungen mit der GKV abrechnet, hängt von verschiedenen Faktoren, wie der zu erwartenden Patientenstruktur, der regionalen Bedarfssituation und den individuellen Präferenzen des Arztes ab.
Niedergelassener Arzt - Formen der Niederlassung
Es gibt verschiedene Formen der ärztlichen Niederlassung, die es Ärzten ermöglichen, eine eigene Praxis zu gründen und ambulante medizinische Leistungen anzubieten. Hier sind einige gängige Formen der ärztlichen Niederlassung im Überblick:
Einzelpraxis
Die Einzelpraxis ist eine Praxisform, in der ein Arzt eigenverantwortlich und selbstständig arbeitet und alle Entscheidungen alleine trifft. Sie bietet dem Arzt volle Kontrolle über die Praxisführung und Behandlungsmethoden, erfordert jedoch die alleinige Übernahme aller finanziellen und organisatorischen Aufgaben. Diese Praxisform ist besonders für Ärzte geeignet, die unabhängig arbeiten möchten, bringt jedoch auch ein höheres wirtschaftliches Risiko und eine höhere Arbeitsbelastung mit sich.
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft teilen sich mehrere Ärzte Räumlichkeiten und Geräte, arbeiten jedoch rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander. Jeder Arzt behält seine eigene Patientenkartei und rechnet eigenständig ab, wodurch die Praxisgemeinschaft vor allem zur Kosteneinsparung beiträgt, ohne eine enge Zusammenarbeit zu verlangen.
Gemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zusammen und teilen sich sowohl Patienten als auch die wirtschaftliche Verantwortung. Sie arbeiten gemeinsam und stehen für die Behandlungsqualität ein, was eine intensivere Zusammenarbeit und Abstimmung erfordert. Diese Form ermöglicht Kostenteilung und gegenseitige Vertretung, reduziert jedoch die individuelle Entscheidungsfreiheit.
Kooperation
Eine Kooperation zwischen Ärzten umfasst verschiedene Formen der Zusammenarbeit, wie die Überweisung von Patienten oder gemeinsame Projekte, ohne eine formelle Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis zu bilden. Sie dient dazu, Patienten umfassender zu betreuen und die Spezialisierungen einzelner Ärzte effizient zu nutzen, bleibt jedoch flexibler und weniger verbindlich.
MVZ
Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen angestellt oder selbstständig tätig sind und gemeinsam unter einem Dach arbeiten. Das MVZ bietet interdisziplinäre Versorgung, Kosteneffizienz und oft feste Gehälter für angestellte Ärzte, allerdings mit weniger unternehmerischer Freiheit für die einzelnen Ärzte.
Wie wird man ein niedergelassener Arzt?
1. Medizinstudium: Der Weg beginnt mit dem Studium der Humanmedizin, das in der Regel sechs Jahre dauert und mit dem Staatsexamen abschließt.
2. Approbation: Nach bestandener Prüfung erhalten Mediziner die Approbation, die zur eigenständigen Ausübung des Arztberufs berechtigt.
3. Facharztausbildung: Im Anschluss folgt die mehrjährige Facharztausbildung (je nach Fachrichtung etwa 5-6 Jahre) in einer bestimmten Spezialisierung, wie z. B. Allgemeinmedizin oder Innere Medizin.
4. Finanzierung planen: Vor der Niederlassung sollte ein Finanzierungsplan für die Praxisgründung oder -übernahme erstellt werden, um die Kosten für Ausstattung, Räumlichkeiten und Betriebsmittel abzudecken.
5. Zulassung als Vertragsarzt beantragen: Wer gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchte, muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Zulassung als Vertragsarzt beantragen, was das Eintragen in das Arztregister und das Beantragen einer Zulassung umfasst.
6. Praxis finden oder gründen: Nun wird eine geeignete Praxis gesucht oder ein geeigneter Standort für eine Neugründung festgelegt, inklusive Kauf oder Miete der Räumlichkeiten und Ausstattung der Praxis.
7. Praxiseröffnung: Nach Abschluss aller Vorbereitungen und Genehmigungen erfolgt schließlich die Praxiseröffnung, und der Arzt nimmt den Betrieb als niedergelassener Arzt auf.
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Niederlassung Arzt
Ein niedergelassener Arzt ist ein selbstständig tätiger Mediziner, der eine eigene Praxis betreibt und ambulante ärztliche Leistungen anbietet. Im Gegensatz zu Klinikärzten oder angestellten Ärzten arbeitet er eigenverantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko.
Es gibt verschiedene Formen der ärztlichen Niederlassung, wie zum Beispiel die Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Niedergelassene Ärzte haben eine größere unternehmerische Freiheit im Vergleich zu Vertragsärzten, die bestimmte Verträge mit den Krankenkassen haben. Fachliche Unterstützung und Beratung von Experten wie Fleming können den Prozess der Praxisübernahme erleichtern.
» Lesetipp: MVZ gründen

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6 häufig gestellte Fragen zum Thema niedergelassener Arzt
Leer
Ein niedergelassener Arzt ist ein eigenständig praktizierender Mediziner, der eine eigene Praxis betreibt und ambulante medizinische Versorgung anbietet, anstatt in einem Krankenhaus oder einer Klinik zu arbeiten. Er ist für seine Patienten verantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko seiner Praxis.
Wenn ein Mediziner das unternehmerische Risiko eines niedergelassenen Arztes nicht eingehen möchte, gibt es alternative Wege, seine medizinische Karriere zu gestalten. Eine Option ist die Anstellung in einem Krankenhaus oder einer Klinik, wo der Arzt als Angestellter tätig ist und somit das unternehmerische Risiko vermeidet. Eine andere Möglichkeit ist das Jobsharing, bei dem sich mehrere Ärzte eine Stelle teilen und somit die Verantwortung teilen können. Zudem besteht die Option, eine Kombination aus ambulanter und stationärer Tätigkeit anzustreben, bei der der Arzt sowohl in einer Praxis als auch in einem Krankenhaus arbeitet, um verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung abzudecken.
Um die Zulassung als Arzt zu erhalten, muss ein Mediziner mehrere Schritte durchlaufen. Dazu gehören die Eintragung in das Arztregister, die Eintragung in die Warteliste, die Überprüfung der Eignung gemäß §20 und §21 der Ärzte-Zulassungsverordnung, die Bewerbung um einen ausgeschriebenen Praxissitz sowie der Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt. Schließlich wird die Zulassung für einen konkreten Praxissitz durch den Zulassungsausschuss gemäß der Zulassungsverordnung erteilt.
Wenn ein Arzt sich ausschließlich auf die Behandlung von Privatpatienten spezialisieren möchte, benötigt er in der Regel keine spezifische Arzt Zulassung, da er nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Arzt über eine gültige ärztliche Approbation verfügt und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, um als Arzt praktizieren zu dürfen.
Fortbildungspunkte sind für niedergelassene Ärzte wichtig, da sie Teil der ärztlichen Weiterbildung sind und die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung gewährleisten. Zudem dienen sie als Nachweis für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und sind in vielen Ländern eine Voraussetzung, um die ärztliche Zulassung aufrechtzuerhalten.
Nein, in Deutschland ist es seit dem Jahr 2003 erforderlich, einen Facharzttitel zu erwerben, um sich als niedergelassener Arzt niederlassen zu können. Der Facharzttitel bestätigt die spezifische Fachkompetenz und ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung als niedergelassener Arzt.